Beschluss: zur Kenntnis genommen

Frage 1:

Wurde die Situation vor Ort (im Erdreich) angesehen? Wann war die Mainova vor Ort? Liegt tatsachlich eine Gefahrdung vor oder wie kommt der Netzdienste Rhein-Main der Mainova zu seiner Einschätzung?

 

Antwort zu Frage 1:

Eine Untersuchung im Erdreich hätte nur unter erheblichem Kostenaufwand erfolgen können:

 

·         d. h. Pflaster/Asphalt aufnehmen 

·         anschließend Handausschachtung und

·         danach das aufgenommene Pflaster bzw. Asphalt wieder neu einbauen.

Die Mitarbeiter der Netzdienste Rhein-Main waren am 27.03.2015 mit dem technischen Betriebsleiter der Stadtwerke vor Ort.

 

Demnach liegt eine Gefährdung der Gashauptleitung und der Gasanschlussleitung, die das Hallenfreizeitbad versorgt, vor.

 

Die Netzdienste Rhein-Main kommen aufgrund eines Abgleiches ihrer Bestandspläne mit dem Standort der Bäume und aufgrund eines Hinweises aus der Nachbarschaft zu ihrer Einschätzung.

 

 

Frage 2:

Gibt es einsehbare Gutachten oder Untersuchungsprotokolle zu diesem Vorgang?

 

Antwort zu Frage 2:

Es gibt ein förmliches Anschreiben der Netzdienste Rhein-Main mit Datum vom 31.03.2015. In diesem Schreiben wird auf das technische Regelwerk für Gasleitungen verwiesen. Gemäß diesem ist ein Mindestabstand von 2,5 Metern zwischen einer Baumbepflanzung und einer Versorgungsanlage einzuhalten. Dies ist in diesem Fall nicht gegeben.

 

Vor diesem Hintergrund werden die Stadtwerke in diesem Schreiben aufgefordert„…eine geeignete Wurzelschutzmaßnahme in den Boden einzubringen.“ Darüber hinaus heißt es: „Alternativ zu einem kostenintensiven Wurzelschutz können Sie die Bäume auch fällen.“

 

 

Frage 3:

Gibt es verlässliche Kostenvoranschläge für eine Sicherung - mit und ohne Fällung der

Baume?

 

Antwort zu Frage 3:

Es wurde ein Angebot für die Herstellung eines Wurzelschutzes eingeholt, das mit rd. 14.200 Euro Brutto schließt.

 

Dieses Angebot ist jedoch mit mehreren Unsicherheiten behaftet:

 

1.      Die Kosten können aufgrund des nicht genau abschätzbaren Zeitaufwands über das veranschlagte Maß hinausgehen.

 

2.      Ausdrücklich wurde von dem Anbieter darauf aufmerksam gemacht, dass die Standsicherheit der Bäume nach Durchführung der Maßnahme gefährdet sein könnte

 

3.      Ebenfalls besteht die Gefahr, dass die betroffenen Bäume dauerhafte Wuchsschäden erleiden und sogar die Gefahr des Baumsterbens bestehen könnte.

Alternativ wurde ein Angebot für das Fällen der vier Platanen eingeholt, welches mit rd. 5.700 Euro Brutto schließt.

 

 

Frage 4:

Wenn die Sicherheit bei der Interaktion von Wurzeln und erdverlegten Leitungsanlagen dem Magistrat ein Anliegen ist, welche Maßnahmen sind dann für alle anderen auf Karbener Stadtgebiet wachsenden Baume geplant? Ist der Bewuchs jemals mit dem Rohrleitungsnetz abgeglichen worden? Gibt es gar einen Kataster, das eventuelle Gefahren ausweist?

 

Antwort zu Frage 4:

Diese Frage hätte der Fragesteller besser einmal den damals verantwortlichen Hauptamtlichen Magistratsvertretern stellen sollen bzw. können. Es wäre sicherlich sehr sinnvoll gewesen vor Pflanzung von Bäumen einmal einen Blick in die Lagepläne der Versorgungsleitungen zu werfen. Aktuell gibt es im Stadtgebiet über 4.000 Bäume. Eine lückenlose Überprüfung sowie nachträglicher Abgleich mit den Leitungsnetzen ist nicht geplant. Bei Neupflanzungen wird jetzt hingegen darauf geachtet dass die notwendigen Mindestabstände zu Versorgungsleitungen aber auch zu Straßenlampen oder gar Hauswänden/Grundstücksgrenzen eingehalten werden.

 

 

Frage 5:

Welche Maßnahmen werden zukünftig getroffen, um diese Interaktion zu verhindern? Z.B. in neuen Baugebieten? Da ja praktisch unter jeder Straße Leitungen liegen und offenbar die rein räumliche Nähe eines Baumes ausreicht, um diesen zu einem Gefahrenherd zu erklären, ist es dann der Plan der Stadt, keinerlei Baume an Straßen mehr zu pflanzen?

 

Antwort zu Frage 5:

Es ist selbstverständlich weiterhin geplant in Karbener Neubaugebieten Bäume und Sträucher zu pflanzen. Allerdings wird im Vorfeld zu prüfen sein, welche Art von Neuanpflanzungen im Bereich von Ver- und Entsorgungsleitungen durchgeführt werden können.

 

Die Einhaltung des Mindestabstandes von 2,50 Meter ist bei Baumpflanzungen auch im Stadtgebiet trotz  der Vielzahl von Leitungsnetzen möglich!

 

Zudem gibt es bekanntermaßen verschiedene Kategorien von Baumgrößen, so dass bei der Auswahl der zu pflanzenden Baumarten immer auf die örtlichen Gegebenheiten/Abstandsflächen zu achten ist.

 

Wenn dies vor längerer Zeit nicht der Fall war so möge sich der Fragesteller bei den damals zuständigen erkundigen wieso dies nicht eingehalten worden ist.

 


Frage 6:

Wurde die geplante Fall-Aktion mit anderen Behörden abgestimmt?

 

Antwort zu Frage 6:

Aufgrund der Verpflichtung zur Gefahrenabwehr und der Einhaltung der vorhandenen rechtlichen Bestimmungen ist eine Abstimmung mit weiteren Behörden nicht notwendig.

 

Die Bäume stehen auf dem Grundstück der Stadtwerke. Die Stadtwerke sind für die Verkehrssicherungspflicht verantwortlich.

 

Nach Abwägung aller Einzelheiten, wie Kosten, langfristige Standsicherheit nach Errichten eines Wurzelvorhangs, eventuell nachhaltigen Schädigungen der Bäume, zukünftigen Pflegeaufwand, Versorgungssicherheit (es befindet sich neben der Gasleitung auch eine Wasserleitung der Stadtwerke im Bereich der Bäume) und Gefahrenabwehr ist die Fällung der vier Platanen eine sachlich nachvollziehbare und gut begründbare Entscheidung der Stadtwerke Karben.