Sitzung: 10.09.2015 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: FB 6/123/2015
Frage 1:
Im ersten Halbjahr wurde an welchen Tagen eine
gemeinsame Verkehrsüberwachung der beiden Ordnungsbehörden Bad Vilbel/Karben
durchgeführt? An welchen Tagen hiervon auch in Karben?
Frage 2:
Wie hoch waren die Gebühren, die im ersten Halbjahrdurch den Einsatz des Messwagens eingenommen wurden (getrennte Summen: Gesamteinnahmen/Anteil für Karben)?
Antwort zu Frage 1 und 2:
Im ersten Halbjahr 2015 wurden
In Bad Vilbel an 28 Tagen 55 Messungen mit einer Messdauer von 137
Stunden und in Karben an 26 Tagen ebenfalls 55 Messungen mit einer Messdauer
von 178 Stunden durchgeführt. Dies ergibt eine durchschnittliche Messdauer pro
Messung in Bad Vilbel von 2,5 Stunden und in Karben von 3,25 Stunden.
Hierbei wurden in Karben 42.827 Fahrzeuge gemessen und von 3.342
Fahrzeugen die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Dies sind 7,8%.
Erträge aus Verwarn- und Bußgeldern belaufen sich auf 48.582,00 €
Frage 3:
Im ersten Halbjahr wurde an welchen Tagen eine
interkommunale Zusammenarbeit im Bereich des Standesamtes praktiziert?
Antwort zu Frage 3:
Im ersten Halbjahr 2015 war das
Standesamt Karben an insgesamt 12 Arbeitstagen unbesetzt, so dass hier das
Standesamt Bad Vilbel für die Stadt Karben im Rahmen der interkommunalen
Zusammenarbeit tätig wurde.
An diesen Tagen wurden vom
Standesamt Bad Vilbel folgende Beurkundungen vorgenommen:
- 5 Sterbefälle
- 2 Eheschließungen
- 4 Anmeldungen zur Eheschließung
Alle anderen Vorgänge wurden
zurückgestellt, bis das Standesamt Karben wieder besetzt war, da es sich nicht
um unaufschiebbare oder dringliche Angelegenheiten handelte. Eine Statistik
über Anrufe oder allgemeine Beratungen durch das Standesamt Bad Vilbel ist
nicht vorhanden.
Eine Vertretung für das Standesamt Bad Vilbel durch das Standesamt Karben war in dem fraglichen Zeitraum nicht erforderlich.