Beschluss: zur Kenntnis genommen

Frage 1:

Im ersten Halbjahr wurde an welchen Tagen eine gemeinsame Verkehrsüberwachung der beiden Ordnungsbehörden Bad Vilbel/Karben durchgeführt? An welchen Tagen hiervon auch in Karben?

 

Frage 2:

Wie hoch waren die Gebühren, die im ersten Halbjahrdurch den Einsatz des Messwagens eingenommen wurden (getrennte Summen: Gesamteinnahmen/Anteil für Karben)?

 

Antwort zu Frage 1 und 2:

Im ersten Halbjahr 2015 wurden

 

In Bad Vilbel an 28 Tagen 55 Messungen mit einer Messdauer von 137 Stunden und in Karben an 26 Tagen ebenfalls 55 Messungen mit einer Messdauer von 178 Stunden durchgeführt. Dies ergibt eine durchschnittliche Messdauer pro Messung in Bad Vilbel von 2,5 Stunden und in Karben von 3,25 Stunden.

 

Hierbei wurden in Karben 42.827 Fahrzeuge gemessen und von 3.342 Fahrzeugen die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Dies sind 7,8%.

 

Erträge aus Verwarn- und Bußgeldern belaufen sich auf 48.582,00 €

 

 

Frage 3:

Im ersten Halbjahr wurde an welchen Tagen eine interkommunale Zusammenarbeit im Bereich des Standesamtes praktiziert?

 

Antwort zu Frage 3:

Im ersten Halbjahr 2015 war das Standesamt Karben an insgesamt 12 Arbeitstagen unbesetzt, so dass hier das Standesamt Bad Vilbel für die Stadt Karben im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit tätig wurde.

An diesen Tagen wurden vom Standesamt Bad Vilbel folgende Beurkundungen vorgenommen:

- 5 Sterbefälle

- 2 Eheschließungen

- 4 Anmeldungen zur Eheschließung

 

Alle anderen Vorgänge wurden zurückgestellt, bis das Standesamt Karben wieder besetzt war, da es sich nicht um unaufschiebbare oder dringliche Angelegenheiten handelte. Eine Statistik über Anrufe oder allgemeine Beratungen durch das Standesamt Bad Vilbel ist nicht vorhanden.

Eine Vertretung für das Standesamt Bad Vilbel durch das Standesamt Karben war in dem fraglichen Zeitraum nicht erforderlich.