Sitzung: 10.09.2015 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: FB 5/121/2015
Über
die Wassergütequalität der Nidda im Bereich Karben liegen der Stadt Karben
keine aktuellen Werte vor. Hierzu wurde die Anfrage an die Untere Wasserbehörde
des Wettraukreises und die Obere Wasserbehörde des Regierungspräsidiums
Darmstadt weitergeleitet. Seitens der UWB wurden uns folgende Hinweise
mitgeteilt.
Frage 1:
Welche Erkenntnisse liegen über die Wasserqualität
der Nidda im Bereich der Karbener Gemarkung vor?
Antwort zu Frage 1:
Nach
Mitteilung der UWB liegen die letzten Daten aus dem Jahr 2010 vor. Demnach hat
die Nidda im gesamten Verlauf eine Güteklasse 2. Dies entspricht dem erstrebten
Ziel des Landes Hessen.
Antwort
Frage 2:
Wird
die EU Wasserrahmenrichtlinien im Bereich der Karbener Gemarkung eingehalten?
Antwort
zu Frage2:
Die
EU Wasserrahmenrichtlinien gibt vor, wie strukturell und gütemäßig die Gewässer
zu verbessern sind, also ob, wie und in welchem Umfang Renaturierungsmaßnahmen
oder andere Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserqualität durchzuführen sind.
In
Karben sind bereits in Burg-Gräfenrode (Einsiedel) und in Klein-Karben Süd
(Gerty-Strohm-Stiftung) Renaturierungsmaßnahmen sowie in Okarben kleine
punktuelle Maßnahmen durchgeführt worden. Im nächsten Jahr ist die
Renaturierung im Innenstadtbereich zwischen ASB Pflegeheim und Dortelweiler
Straße vorgesehen.
Nach
Aussage der Unteren Wasserbehörde sind von den 30 km ausgebauter Nidda im
Wetteraukreis bereits wieder 11 km natürlich renaturiert worden, was ca. ein
Drittel der Gesamtlänge ausmacht. Dies ist als ein Erfolg anzusehen.
Mit
der im nächsten Jahr stattfindenden Renaturierung des Innenstadtbereichs Karben
werden dann im Stadtgebiet Karben 4,1 km der Nidda renaturiert sein. Die
Gesamtlänge der Nidda in Karben beträgt 7,6 km.
Das bedeutet, dass dann
mehr als die Hälfte der Nidda in Karben renaturiert sein wird.
Diese
Maßnahmen sind geeignet, die Gütequalität der Nidda weiterhin zu verbessern.
Unserer Auffassung nach sind daher die Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie auch
im Bereich Karben erfüllt.
Auch
nach Aussage der Unteren Wasserbehörde sind weitere Maßnahmen nicht mehr
möglich.
Frage
3:
Falls
Nein, welche Maßnahmen sind geplant um die Werte zu erreichen?
Antwort
zu Frage 3:
Siehe Beantwortung Frage 2.