Beschluss: zur Kenntnis genommen

Für die antragstellende SPD stellt Herr Ruhl die Inhalte des Antrags vor. Ziel des Antrags sei es, möglichst kurzfristig eine barrierefreie Umgestaltung der Lohgasse durchzuführen (weitergehend Teil A des Antrags) und die Planung nochmals vorzustellen (weitergehend Teil B des Antrags). Die barrierefreie Umgestaltung steht nach Einschätzung der Antragsteller nicht im Konflikt mit der Erhebung von eventuellen Straßenbeiträgen.

 

Herr Rahn verweist auf ein vorliegendes Bodengutachten aus dem Jahr 2014. Aus diesem geht hervor, dass eine grundlegende Sanierung der Lohgasse unumgänglich ist. Diese soll wiederum erst erfolgen, wenn die Frage der Erhebung von Straßenbeiträgen abschließend geklärt ist um die Anlieger nicht unnötig finanziell zu belasten.

 

Herr Rahn schlägt vor, den Teil A des Antrags zunächst zurückzustellen, dem Teil B könne aus seiner Sicht gerne zugestimmt werden.

 

Herr Ruhl fragt nach, ob das Bodengutachten für die Parlamentarier verfügbar gemacht werden kann. Einer Weitergabe des Gutachtens steht aus Sicht von Herrn Rahn und Herrn Heinzel nichts entgegen.

 

Eine Abstimmung des Antrags im S+I erfolgt nicht. Der Antrag wird im Kontext der kommenden Stadtverordnetenversammlung erneut behandelt.