Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 2, Enthaltungen: 1

Herr Rahn erläutert, dass der Vorentwurf des Bebauungsplans nun in die frühzeitige Beteiligung gehen kann. Auf die Inhalte der Planung wird auf Rückfragen hin eingegangen.

 

So wird die Stellplatzthematik angesprochen. Herr Heinzel erläutert, dass im städtebaulichen Konzept zum Vorentwurf die maximal machbare Stellplatzanzahl dargestellt ist. Laut Stellplatznachweis ist eine geringere Anzahl notwendig. Dem wird im weiteren Verlauf Rechnung getragen werden, so Herr Heinzel. Ein Bürger fragt daraufhin an, ob auf den somit freibleibenden Flächen nicht ein Bolzplatz realisiert werden kann. Herr Rahn sichert zu, diese Möglichkeit im Verlauf der weiteren Planung prüfen zu lassen.

 

Herr Ruhl teilt mit, dass die SPD den Beschluss ablehnen wird, da die zusätzliche verkehrliche Erschließung östlich des Plangebietes „Am Kalkofen“ von der Heldenberger Straße zum Waldhohlweg nicht berücksichtigt ist.

 

Der Ausschuss empfiehlt, Die Stadtverordnetenversammlung billigt den Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 215 “Sportanlagen Waldhohl”, Gemarkung Groß-Karben mit Begründung und beschließt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB mit dem Planstand vom August 2015.