Die Erörterung der Tagesordnungspunkte 3.1. und 3.2. erfolgt zusammengefasst.

 

Der Hintergrund der Planung ist den Parlamentariern bekannt. Herr Rahn beschränkt sich auf eine kurze Einleitung in den Sachverhalt. Der Bebauungsplan regelt im Wesentlichen die Möglichkeit einer zusätzlichen Einfahrt ins Plangebiet sowie die mittelfristige Bebaubarkeit zur Erweiterung des BBW.

 

Herr Ruhl erkundigt sich, warum der Bebauungsplan keine weitergehenden Festsetzungen zur Bebauung definiert hat. Beispielsweise hätte die Firstrichtung der geplanten Bebauung definiert werden können. Herr Heinzel antwortet, dass weitergehende Festlegungen nur sinnvoll sind, wenn Eckpunkte der geplanten Bebauung bekannt sind. Dies sei derzeit nicht der Fall. Der Bebauungsplan verfolge das Ziel, dem BBW die perspektivische Erweiterung planerisch abzusichern. Dies ist mit dem Bebauungsplan erfolgt.