Die Erörterung der Tagesordnungspunkte 4.1. und 4.2. erfolgt zusammengefasst.

 

Herr Rahn erläutert kurz, dass mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes und dem Erlass einer Veränderungssperre einerseits verhindert werden soll, dass sich im Gebiet Nutzungen ansiedeln, die einer positiven Entwicklung des Plangebietes entgegen stehen und andererseits die Grundlage zur Erarbeitung einer Gesamtplanung für das Gebiet gelegt wird.