Sitzung: 09.09.2015 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: beschlossen mit Änderung
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: FB 1/482/2015
Herr Quentin erläutert die Änderungen zur bisherigen Satzung und beantwortet Fragen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die entfallene Informationspflicht aus § 6 Absatz 2 im Eigenbetriebsgesetz geregelt ist und daher dort nicht noch einmal genannt wird.
Stv. Görlich (SPD) beantragt, in § 8 Absatz 3 Punkt 4 den Betrag auf 100.000 € zu beschränken, sodass der geänderte (rote) Teil wie folgt lauten soll: „mind. 10.000 € beträgt aber 100.000 €“ [„nicht übersteigt;“].
Der so geänderten Satzung wird einstimmig zugestimmt.