Beschluss: beschlossen mit Änderung

Abstimmung: Ja: 9

Herr Quentin erläutert die Änderungen zur bisherigen Satzung und beantwortet Fragen.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass die entfallene Informationspflicht aus § 6 Absatz 2 im Eigenbetriebsgesetz geregelt ist und daher dort nicht noch einmal genannt wird.

 

Stv. Görlich (SPD) beantragt, in § 8 Absatz 3 Punkt 4 den Betrag auf 100.000 € zu beschränken, sodass der geänderte (rote) Teil wie folgt lauten soll: „mind. 10.000 € beträgt aber 100.000 €“ [„nicht übersteigt;“].

 

Der so geänderten Satzung wird einstimmig zugestimmt.