Sitzung: 13.11.2015 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: FB 1/532/2015
Gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Gießen vom 02.09.2015 zur Erstattung von Kosten für die Unterbringung der vom Kreis zugewiesenen Flüchtlinge wird Berufung beantragt.