Sitzung: 13.11.2015 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0, Enthaltungen: 3
Vorlage: FB 5/559/2015
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den offiziellen Entwurf des
Bebauungsplanes Nr. 217 „Selzerbachweg“ Gemarkung Klein-Karben mit Begründung zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB.
Da der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB als
Bebauungsplan der Innenentwicklung durchgeführt wird, wird von einer
Umweltprüfung und einem Umweltbericht gem. §13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. §
13 Abs. 3 Satz 1 BauGB abgesehen.