Der TOP 4 und TOP 14 werden zusammen behandelt.

 

Stv. Görlich (SPD) bringt einen Änderungsantrag ein (siehe Anlage).

 

Stv. Beck (CDU) bringt einen Änderungsantrag ein.

 

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt der Magistratsvorlage (TOP 14) zu und setzt dabei Bieter Nr. 4 auf Position 1, Bieter Nr. 1 auf Position 2.

 

Die Entscheidung für Bieter Nr. 4 wird an folgende Bedingungen geknüpft:

 

-          Das Architektur- und Nutzungskonzept ist so umzusetzen, wie vom Bieter in der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Infrastruktur am 26.10.2015 vorgestellt. Hierzu zählen insbesondere:

-          Für die Stadtbücherei sind gem. Nutzungskonzept geeignete Räumlichkeiten vorzusehen, ebenso für Arztpraxen, die sich mit der geplanten Apotheke sehr gut ergänzen würden.

-          Zur L3205 wird ein Grünstreifen mit Alleencharakter umgesetzt.

-          Auf dem Stadtplatz errichtet der Bieter einen Brunnen. Bei der Gestaltung erhält die Stadt Karben ein Mitspracherecht. Berücksichtigt werden sollen dabei auch Wasserspiele bzw. Spielmöglichkeiten für Kinder.

-          Die Außenfassade einschl. der Farbgestaltung wird auf Basis des vorgestellten Konzepts und im Einvernehmen mit der Stadt Karben umgesetzt. Dabei wird ein zurückhaltender Umgang mit Werbeflächen geübt. Auch hierüber ist ein Einvernehmen mit der Stadt Karben herzustellen.

-          Das Gastronomiekonzept (Restaurant, Bistro, Café) wird in Absprache mit der Stadt Karben so gestaltet, dass die Voraussetzungen für eine belebte Atmosphäre auch in den Abendstunden geschaffen sind.

-          Das Energie-Konzept wird mit der Stadt Karben eng abgestimmt, insbesondere der Einsatz eines BHKWs ggf. in Kombination mit PV.

 

Der Magistrat wird beauftragt, sich diese Bedingungen im Rahmen des Kaufvertrags mit dem Bieter schriftlich und verbindlich zusichern zu lassen.

 

Außerdem beschließt die Stadtverordnetenversammlung im Zusammenhang mit der gesamthaften Entwicklung der Stadtmitte, im Bereich der geplanten Wohnbebauung Luisenthaler Str. / Brunnenstr. (nördlich der L3205) ein Grundstück für ein Mehrfamilienhaus der städtischen Wohnungsbaugesellschaft zu reservieren.

 

Abst.-Erg.: mehrheitlich beschlossen  Ja 17  Nein 12 

 

Dadurch ist eine Abstimmung über die Magistratsvorlage sowie über die Anträge der GRÜNEN-Fraktion und der SPD-Fraktion nicht mehr erforderlich.