Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 17, Enthaltungen: 4

Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat dafür zu sorgen, dass künftig vor Baumfällungen die betroffenen Anwohner beteiligt werden.

Gemäß § 82 Absatz 4 der HGO erhalten die Ortsbeiräte ein Entscheidungsrecht.