Sitzung: 13.11.2015 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: FB 7/128/2015
Tätig zu
sein und für den eigenen Lebensunterhalt sorgen zu können, ist ein
Grundbedürfnis
des Menschen. In den ersten Monaten ist den Asylsuchenden eine reguläre
Beschäftigung auf dem freien Arbeitsmarkt noch nicht gestattet. Sie können
jedoch ehrenamtlich oder geringfügig beschäftigt werden. Damit erhalten
Asylsuchende eine Chance Kontakte zu knüpfen, ihr Können einzubringen und sich
in der Gesellschaft zu Recht zu finden. Gleichzeitig hilft dies Vorurteile zu
überwinden.
Fragen 1 –
3:
1. Welche Bereiche bieten für Asylsuchende
Einsatzmöglichkeiten an?
2. Welche Einsatzmöglichkeiten- ehrenamtlich oder
geringfügig - werden von der Stadtverwaltung bzw. Eigenbetrieben vorgehalten?
3. Welche Aktivitäten werden von der Stadt
initiiert, um ehrenamtliche oder
geringfügige Beschäftigungsfelder für Asylsuchende bereitzustellen?
Antworten
zu Fragen 1 bis 3:
Auch
der Magistrat und die übrigen Fraktionen in unserem Parlament sehen in der
Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten und seien es nur „ehrenamtlich oder
geringfügige Beschäftigungen“ ein dringend notwendiges und sinnvolles Mittel
zur Integration der Asylsuchenden. Die Flüchtlingspaten und der Magistrat sind
bereits seit längerem an diesem Thema und können auch schon erste Erfolge
verzeichnen.
Innerhalb
des Runden Tisches der ehrenamtlich engagierten Paten hat sich ein Arbeitskreis
zusammengefunden, der sich intensiv mit der Frage der
Beschäftigungsmöglichkeiten aber auch der Ausbildung und Qualifizierung von
Flüchtlingen befasst. So wurde bereits ein größeres Ausbildungsprojekt in
Kooperation mit dem bbw Südhessen angestoßen. Hierfür wurden und werden derzeit
intensiv Spenden eingeworben.
Einzelne
Flüchtlinge konnten bereits in Arbeit bzw. 5 jüngere Flüchtlinge konnten an die
Berufsschule in Butzbach vermittelt werden.
Aber
auch bei der Stadt und Ihren Eigenbetrieben sind bzw. wurden bereits
entsprechende Beschäftigungsmöglichkeiten geschaffen.
Bei
den Stadtwerken sind z. Zt. 4 Stellen mit je 20 Wochenstunden für gemeinnützige
Tätigkeiten im Grünbereich zur Verfügung gestellt. Hierbei werden die
Asylsuchenden auf mehrere Arbeitsgruppen
verteilt und durch erfahrene Mitarbeiter dr Stadtwerke angeleitet. Diese 4
Stellen sind aktuell belegt und die ersten Arbeitswochen sind mit sehr
positiver Resonanz vollzogen.
Auch in einer KITA und Im Bereich des Jukuz wurden (dort insbesondere für den
Außenbereich) Plätze für 4 Personen mit 15 Wochenstunden zur Verfügung
gestellt. 2 der im JUKUZ Beschäftigten nahmen nach wenigen Tagen nicht mehr
daran teil. Da der Betreuungsaufwand für die eine verbliebene Person in keinem
Verhältnis zum Nutzen stand, wurde dieser Versuch nach 2 Monaten eingestellt,
zumal ab der 6. Woche auch hier das Erscheinen immer unregelmäßiger wurde bzw.
häufig unentschuldigt gefehlt wurde.
All dies zeigt dass die wichtige Integration durch Ausbildung, Qualifizierung oder gemeinnützige Tätigkeit ohne eine gewisse Begleitung/Betreuung kaum möglich sind. Und neben erfreulichen Erfolgen auch hin und wieder mit Rückschlägen zu rechnen ist. Alles in allem soll aber der Weg der Integration durch Ausbildung/Qualifizierung oder Bereitstellung von Beschäftigungsmöglichkeiten weiter beschritten werden.