Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 3, Enthaltungen: 0

Herr Rahn leitet kurz in den Sachverhalt ein und erörtert die Notwendigkeit zur Durchführung des Änderungsverfahrens sowie zum Flächenausgleich. Er stellt dar, dass die ausgewählte Ausgleichsfläche einige der wenigen verfügbaren Tauschflächen in Karben ist. Die Umwandlung der Planfläche für Gewerbe in eine auch zukünftig landwirtschaftlich genutzte Fläche ist auf der vorgesehen Fläche in Okarben optimal zu realisieren, da sich eine gewerbliche oder sonstige bauliche Nutzung auf der Fläche nur schwer realisieren ließe. Herr Görlich und Herr Schmidt von der SPD hätten sich alternative Vorschläge gewünscht.

 

Der Ausschuss empfiehlt, die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben beschließt, das Planverfahren für die Änderung des Regionalen Flächennutzungsplanes in der Gemarkung Kloppenheim für die in der Anlage 1 beigefügte Flächenausweisung (Flur 7 Nrn. 333/1, 333/2, 334, 335/2, 335/3, 336, 337, 338/1, 339/1 sowie Flur 10 Nr. 124/2) einzuleiten. Im Zuge der Umwidmung landwirtschaftlicher Flächen in Wohnbauflächen ist ein Flächenausgleich in einem Umfang von 1,14 ha notwendig.

 

Zudem empfiehlt der Ausschuss, die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit dem Ziel des Flächenausgleichs eine Fläche mit einer Gesamtgröße von 1,14 ha bestehend aus den Flächen Flur 5 Nrn. 73/1, 74/1, 75/1, 76/1, 76/2, 121/2 sowie Teilflächen der Flurstücke Nrn. 77/1, 110/1 und 125/9 (alle ebenfalls Flur 5, dargestellt in Anlage 2)  von gewerblicher Baufläche in landwirtschaftliche Fläche umzuwandeln.