Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den offiziellen Entwurf des

Bebauungsplanes Nr. 215 „Sportanlagen Waldhohl“ Gemarkung Groß-Karben

mit Begründung zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Trägern

öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.