Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Aufstellungsbeschluss stellt den nächsten Schritt im Verfahren zur gesamtheitlichen Entwicklung des Geländes um den ehemaligen Taunusbrunnen dar, so leitet Herr Rahn in die inhaltliche Erörterung des Tagesordnungspunktes ein. Dabei werde nicht über ein Konzept oder das Maß der baulichen Nutzung abgestimmt, sondern lediglich das Verfahren zur Erarbeitung eines Bebauungsplanes angestoßen.

 

Herr Rahn weist darauf hin, dass im Zuge des S-Bahn-Ausbaus eine temporäre Brückenbaustelle (Überführung L 3205 über die Eisenbahntrasse) im Plangebiet liegen wird. Diese Baustelle bzw. das zugrundeliegende Planfeststellungsverfahren kann Auswirkungen auf das Bebauungsplanverfahren haben. Diese werden im weiteren Verfahrensverlauf geprüft.

 

Herr Wolter fragt nach den Gründen der Aufnahme des Waldgebietes in das Plangebiet. Es sei wichtig, dass der Rapps Naturgarten nicht negativ durch das Verfahren tangiert werde. Herr Heinzel sichert zu, eine Abwägung der Gründe die für und gegen eine Aufnahme des Waldgebietes in die Planung sprechen, bis zu, Termin der Stvv am 18.12.2015 zu liefern.