Herr Bürgermeister Rahn erläutert den Sachstand des Planverfahrens. Aufgrund von Überarbeitungsbedarfen wurde die Planung nachbearbeitet. So werden zum Sitzungstermin als Tischvorlage ein neuer Bebauungsplanentwurf (Stand 15.12.2015) sowie ein neuer Plan der Verteilung der Erschließungsverkehre verteilt (als neue Anlagen zur Beschlussvorlage ergänzt sowie der Niederschrift beigefügt).

 

Anhand einer durch die Anwohnerinnen und Anwohner vorgelegten Forderungsliste erläutert Herr Rahn die erarbeiteten Änderungen. Wesentlich ist die nun erfolgte Aufweitung des Weges „Am Park“ auf eine Mindestfahrbahnbreite von 5,00m über die volle Länge entlang der Baufläche. Dies hatte Auswirkungen auf den Bebauungsplan. In diesem Zusammenhang wurde die Position des Gebäudes 4 geringfügig verschoben.

 

Die Planung sieht 7 Wohneinheiten mehr als das ursprüngliche Konzept vor, so Herr Rahn. Das Bauvolumen hat sich allerdings unwesentlich verringert. Die Anpassung der Anzahl der Wohneinheiten geschieht als Reaktion auf die Nachfrage. Der Stellplatzschlüssel wurde entsprechend angepasst und entspricht der Satzung.

 

Die Zufahrtssituation zur Bahnhofstraße ist unbefriedigend, so Herr Rahn und wird im Zuge der Planung zur Umgestaltung der Ortsdurchfahrt Groß-Karben nochmals überdacht. Ziel ist die Ausgestaltung einer möglichst breiten Einfahrt die Begegnungsverkehr problemlos zulässt.

 

Die Erschließungsstraße im Baugebiet wird nicht als durchfahrbare Straße geplant, auch die Einbahnstraßenlösung ist vom Tisch. Vorgesehen ist eine „Pöllerlösung“ auf Höhe der Tiefgarageneinfahrt, die eine Verteilung der Erschließungsverkehre auf den Hessenring (ca. 55%) und die Straße „Am Park“ (ca. 45%) gewährleistet.

 

Herr Görlich bringt für die SPD einen Änderungsantrag ein, der die folgenden Punkte

-          Tiefgarage, Anzahl und Funktion der Ein- und Ausfahrten

-          Anzahl der geforderten Besucherstellplätze auf 26 erhöhen

-          Berücksichtigung eines Wendehammers am Ende der Straße „Am Park“

-          Ausschluss der Durchfahrtsmöglichkeit für die vorgesehene Erschließungsstraße

-          Begrenzung der Anzahl der Wohneinheiten auf 61

-          Einhaltung der Bebauungsgrenze

als Forderungen behandelt. Es folgt eine kurze Diskussion zu den vorgenannten Punkte (insb. zum Thema „Stellplatzsatzung“).