Beschluss:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den offiziellen Entwurf des

Bebauungsplanes Nr. 213 „Am Park“ Gemarkung Groß-Karben mit

Begründung zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung

der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2

BauGB.

Da der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB als

Bebauungsplan der Innenentwicklung durchgeführt wird, wird von einer

Umweltprüfung und einem Umweltbericht gem. §13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. §

13 Abs. 3 Satz 1 BauGB abgesehen.

 

 

Stv. Plewe (FW Karben, Stv. Schäfer (GRÜNE) sind während der Beratung und Abstimmung nicht anwesend..