Beschluss: beschlossen mit Änderung

Stv. Schmitt (SPD) bringt nachstehenden konkretisierten Antrag ein.

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Einrichtung eines Akteneinsichtsausschusses nach § 50 Abs. 2 Satz 2 HGO.

 

Inhalt des Akteneinsichtsausschusses ist die vom Magistrat erfolgte Priorisierung zur „Auswahl des Planungskonzeptes für die Baufläche "Dreieck'". Ziel ist es, Einsicht in die Verwaltungsunterlagen (Kernverwaltung/Eigenbetrieb) zu erhalten, die der Vorbereitung dieser Vorlage dienten, um erkennen zu können, auf welcher Grundlage es zu der vom Magistrat erfolgten Bewertung gekommen ist. Hierbei stellen sich folgende Fragen:

 

·      Welche Vorgaben (bspw. städtebaulichen Anforderungen) der Magistrat an die potentiellen Investoren zu welchem Zeitpunkt gemacht hat;

·      welche Informationen zu welchem Zeitpunkt den potentiellen Investoren von Seiten der Stadtverwaltung gegeben wurden;

·      welche Auswirkung die „doppelte Rolle" des Architekturbüros Frielinghaus, die sowohl das städtebauliche Konzept für das Dreiecksgrundstück erstellt haben, wie auch als Investor für die Bebauung aufgetreten sind, bei der erfolgten Priorisierung hat.

Als Akteneinsichtsausschuss fungiert der Ausschuss für Stadtplanung und Infrastruktur.

 

 

Stv. Beck bringt nachstehenden Ergänzungsantrag ein:

 

Der Antrag ist wie folgt zu ändern:

Als Akteneinsichtsausschuss fungiert der Ausschuss für Stadtplanung und Infrastruktur (S+I).

Weiterhin ist der Antrag wie folgt zu ergänzen:

 

Auftrag des Akteneinsichtsausschusses ist, folgende Fragen zu klären:

Verfahren:

-       Wie wurden Investoren über das geplante Bauvorhaben „Dreiecksgrundstück" der Stadt Karben informiert?

-       Welche Informationen erhielten die interessierten Bieter zu den Vorhaben bzw. den Zielen der Stadt?

-       War in diesem Zusammenhang die Ausgangslage für alle Investoren gleich?

-       Wie wurden die Mandatsträger über die eingereichten Investorenvorschläge informiert?

-       Wurden die von den Mandatsträgern eingegangenen Änderungswünsche / Anregungen etc. übernommen und in den weiteren Planung berücksichtigt?

-       Wie wurden die Mandatsträger in diesen Prozess eingebunden bzw. informiert?

-       Gab es in den Gremien Anträge gegen das Verfahren? Wenn ja, welche?

-       Wurde die Öffentlichkeit in dieses Prozess mit eingebunden? Wenn ja, wie?

-        Wurden die von der Öffentlichkeit eingereichten Änderungswünsche usw. bei den Folgeplanungen berücksichtigt bzw. übernommen?

 

-       Die Details der einzelnen Angebote wurden in einer Kriterien-Matrix überführt um die Angebote vergleichbar und transparent zu machen. Gab es zu diesem Vergehen Bedenken, und wenn ja, welche?

-       Gab es in dem gesamten Prozess Wissensvorsprünge für einzelne Bieter, wenn ja, um welche hat es sich konkret gehandelt?

-       Wenn ja: Durch welche konkreten zu benennenden Wissensvorsprünge haben Konflikte im Bieterverfahren bestanden.

 

Preisvorstellungen:

-       Wann wurden den Mandatsträgern bei der Beratung der Bebauungsalternativen Auskunft über die Preisvorstellungen der potentiellen Bietern genannt?

-       Wann wurden von Seiten der Mandatsträger nach den Preisvorstellungen gefragt? Welche konkreten Kaufpreisangebote liegen vor?

 

Die StVV beauftragt den Ausschuss S+I mit der Erarbeitung und Beschlussfassung eines Abschlussberichts bis spätestens 15.02.2016.

 

In getrennten Abstimmungen wird beschlossen:

 

  1. Als Akteneinsichtsausschuss fungiert der Ausschuss für Stadtplanung und Infrastruktur (S+I).

    Abst.-Erg.:      30 : 0 : 1


  2. Der Fragenkatalog von der CDU-, FW Karben und FDP-Koalition und der SPD wird beschlossen.

    Abst.-Erg.:      30 : 0 : 1


  3. Die StVV beauftragt den Ausschuss S+I mit der Erarbeitung und Beschlussfassung eines Abschlussberichts bis spätestens 15.02.2016.

    Abst.-Erg.:      21 : 9 : 1

    Bei den vorgenannten Abstimmungen ist Stv. Haufert (GRÜNE) nicht anwesend.