Sitzung: 21.01.2016 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: beschlossen mit Änderung
Vorlage: FB 5/136/2016
Stv. Schmitt (SPD) bringt
nachstehenden konkretisierten Antrag ein.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Einrichtung eines
Akteneinsichtsausschusses nach § 50 Abs. 2 Satz 2 HGO.
Inhalt des Akteneinsichtsausschusses ist die
vom Magistrat erfolgte Priorisierung zur „Auswahl des Planungskonzeptes für die
Baufläche "Dreieck'". Ziel ist es, Einsicht in die Verwaltungsunterlagen
(Kernverwaltung/Eigenbetrieb) zu erhalten, die der Vorbereitung dieser Vorlage
dienten, um erkennen zu können, auf welcher Grundlage es zu der vom Magistrat
erfolgten Bewertung gekommen ist. Hierbei stellen sich folgende Fragen:
·
Welche Vorgaben (bspw. städtebaulichen Anforderungen) der
Magistrat an die potentiellen Investoren zu welchem Zeitpunkt gemacht hat;
· welche Informationen zu
welchem Zeitpunkt den potentiellen Investoren von Seiten der Stadtverwaltung
gegeben wurden;
·
welche Auswirkung die „doppelte Rolle" des Architekturbüros
Frielinghaus, die sowohl das städtebauliche Konzept für das Dreiecksgrundstück
erstellt haben, wie auch als Investor für die Bebauung aufgetreten sind, bei
der erfolgten Priorisierung hat.
Als Akteneinsichtsausschuss fungiert der
Ausschuss für Stadtplanung und Infrastruktur.
Stv. Beck bringt
nachstehenden Ergänzungsantrag ein:
Der Antrag ist wie folgt
zu ändern:
Als
Akteneinsichtsausschuss fungiert der Ausschuss für Stadtplanung und
Infrastruktur (S+I).
Weiterhin ist der Antrag
wie folgt zu ergänzen:
Auftrag des
Akteneinsichtsausschusses ist, folgende Fragen zu klären:
Verfahren:
-
Wie wurden Investoren über das geplante Bauvorhaben
„Dreiecksgrundstück" der Stadt Karben informiert?
-
Welche Informationen erhielten die interessierten Bieter zu den
Vorhaben bzw. den Zielen der Stadt?
- War
in diesem Zusammenhang die Ausgangslage für alle Investoren gleich?
- Wie
wurden die Mandatsträger über die eingereichten Investorenvorschläge informiert?
-
Wurden die von den Mandatsträgern eingegangenen Änderungswünsche /
Anregungen etc. übernommen und in den weiteren Planung berücksichtigt?
-
Wie wurden die Mandatsträger in diesen Prozess eingebunden bzw.
informiert?
-
Gab es in den Gremien Anträge gegen das Verfahren? Wenn ja,
welche?
-
Wurde die Öffentlichkeit in dieses Prozess mit eingebunden? Wenn
ja, wie?
-
Wurden die von der
Öffentlichkeit eingereichten Änderungswünsche usw. bei den Folgeplanungen
berücksichtigt bzw. übernommen?
-
Die Details der einzelnen Angebote wurden in einer
Kriterien-Matrix überführt um die Angebote vergleichbar und transparent zu
machen. Gab es zu diesem Vergehen Bedenken, und wenn ja, welche?
-
Gab es in dem gesamten Prozess Wissensvorsprünge für einzelne
Bieter, wenn ja, um welche hat es sich konkret gehandelt?
-
Wenn ja: Durch welche konkreten zu benennenden Wissensvorsprünge
haben Konflikte im Bieterverfahren bestanden.
Preisvorstellungen:
-
Wann wurden den Mandatsträgern bei der
Beratung der Bebauungsalternativen Auskunft über die Preisvorstellungen der
potentiellen Bietern genannt?
-
Wann wurden von Seiten der Mandatsträger nach den
Preisvorstellungen gefragt? Welche konkreten Kaufpreisangebote liegen vor?
Die
StVV beauftragt den Ausschuss S+I mit der Erarbeitung und Beschlussfassung
eines Abschlussberichts bis spätestens 15.02.2016.
In
getrennten Abstimmungen wird beschlossen:
- Als
Akteneinsichtsausschuss fungiert der Ausschuss für Stadtplanung und Infrastruktur
(S+I).
Abst.-Erg.: 30 : 0 : 1
- Der
Fragenkatalog von der CDU-, FW Karben und FDP-Koalition und der SPD wird
beschlossen.
Abst.-Erg.: 30 : 0 : 1
- Die
StVV beauftragt den Ausschuss S+I mit der Erarbeitung und Beschlussfassung
eines Abschlussberichts bis spätestens 15.02.2016.
Abst.-Erg.: 21 : 9 : 1
Bei den vorgenannten Abstimmungen ist Stv. Haufert (GRÜNE) nicht anwesend.