Sitzung: 21.01.2016 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: FB 7/135/2016
Wie auch im
Ausschuss für Jugend, Kultur und Sport (JSK) bringt die CDU-, FW Karben und FDP
Koalition einen Änderungsantrag ein.
Der Antrag lautet nach der Änderung wie folgt:
Die
Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat folgende
Umsetzungsschritte für ein seniorengerechtes Karben vorzunehmen:
In die anstehende Beratung und
Beschlussfassung des Altenhilfeplans sind folgende Anregungen aufzunehmen:
Kurzfristig:
· Der vorgeschlagene
Arbeitskreis Altenhilfe wird in 2016, spätestens im 2. Quartal einberufen. Zu
den Arbeitskreissitzungen werden zusätzlich 2 Vertreter(innen) aus dem
Seniorenbeirat zu geladen. Die Sportvereine erhalten die Möglichkeit ihre
präventiven Angebote jeweils vorzustellen. Die Sitzungen sind öffentlich.
· Mit der Durchführung der
Informationsnachmittage in den Stadtteilen wird
in 2016 begonnen.
· Das Informationsportal für
seniorengerechte Angebote wird zeitnah erstellt.
· Die Haltestellen im innerstädtischen
ÖPNV sind barrierefrei umzurüsten. Hierfür wird eine Prioritätenliste in
Zusammenarbeit mit den Ortsbeiräten erstellt. Zur Umrüstung der Gehwege wird
eine „offene Punkte-Liste" geführt.
·
Die Ampelschaltungen an Fußgängerüberwege
sind zu prüfen und ggf. anzupassen.
·
Sitzbänke
sind bedarfsgerecht in Zusammenarbeit mit den Ortsbeiräten auszuweiten.
Mittelfristig:
·
Zum Schwerpunktthema Demenz werden Informationsveranstaltungen
auch in den Stadtteilen regelmäßig angeboten. Die Angebote und Schwerpunkte
werden in dem Arbeitskreis Altenhilfe abgestimmt und koordiniert.
· Zu den Beratungs- und Serviceangebote,
die dazu dienlich sind, dass ältere Menschen auf Wunsch so lange wie möglich in
der eigenen Häuslichkeit verbleiben können, ist ein Konzept zu entwickeln. Dies
muss neben der Unterstützung pflegender Angehörige auch den Umgang mit
alleinstehenden Seniorinnen und Senioren im Fokus haben.
· Bei der weiteren Umsetzung
der Stadtentwicklung ist die Einrichtung öffentlicher Toiletten im Stadtzentrum
vor allem auch für Behinderten einzuplanen.
· Die Einrichtung von weiteren
Tagespflegeeinrichtungen ist zu planen. Die Stadt erhält den Auftrag, beim
Verkauf von leerstehenden Immobilien zu prüfen, ob diese für eine solche
Einrichtung geeignet sind, um dann Altenhilfeanbieter entsprechend zu
kontaktieren.
Mittel-
/Langfristig:
·
In
allen Stadtteilen sind Seniorenwohnungen zu errichten. Diesbezüglich ist zu
prüfen, wie viele Wohneinheiten die Stadt über die städtische
Wohnungsbaugesellschaft anbieten kann. Welche Förderprogramme in Anspruch
genommen und wie Initiatoren unterstützt werden können.
·
Mit
Altenhilfe Anbietern ist die Einrichtung von betreuten Wohnangeboten zu
erörtern. Des Weiteren ist zu prüfen, ob bei der Ausweitung neuer Baugebiete
hierfür eine Fläche für einen Neubau vorgehalten, oder ob eine vorhandene
städtische Immobilie umgewandelt werden kann. Gleiches gilt, wenn leerstehende
Immobilien in der Stadt zum Verkauf anstehen.
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