Betreff
Bauleitplanung der Stadt Karben, B-Plan Nr. 230 "Sportanlage Okarben - In den Altwiesen", Gemarkung Okarben,
hier: Aufstellungsbeschluss
Vorlage
FB 5/990/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 230 „Sportanlage Okarben – In den Altwiesen“ in der Gemarkung Okarben.

 

Das Plangebiet mit einer Gesamtgröße von rd. 1,69 ha ist am östlichen Rand der Gemarkung Okarben nördlich des Klingelwiesenwegs, zwischen der Nidda und der Gemarkungsgrenze gelegen.

 

Der vorläufige räumliche Geltungsbereich umfasst das Flurstücke 13/1 und Teilflächen des Flurstücks 13/8 in der Flur 2 der Gemarkung Okarben und wird, wie in der Plananlage dargestellt, begrenzt:

 

Vom südöstlichen Eckpunkt der ehemaligen Sportanlagenparzelle Flur 2 Nr. 13/8 auf der nördlichen Grenze der Wegeparzelle Flur 2 Nr. 479/4 „Großgasse“ in nordwestlicher Richtung verlaufend bis zum südwestlichen Eckpunkt der Sportanlagenparzelle Flur 2 Nr. 13/1. Von diesem Punkt in nördliche Richtung auf der westlichen Grenze der letztgenannten Parzelle verlaufend, bis zu deren nordwestlichem Eckpunkt und von hier, weiter entlang der südlichen Grenze der landwirtschaftlich genutzten Parzelle Flur 2 Nr. 13/6, in östlicher Richtung. Am nordöstlichen Eckpunkt der Parzelle Flur 2 Nr. 13/1 knickt der Grenzverlauf in südlicher Richtung ab und verläuft 133m auf der östlichen Grenze der vorgenannten Parzelle. Nach 133m durchquert der Grenzverlauf die Parzelle des ehemaligen Sportplatzes Flur 2 Nr. 13/8 auf einer parallel zu ihrer nördlichen Parzellengrenze verlaufenden Linie bis diese Linie auf die östliche Grenze der durchquerten Parzelle stößt. Von dort nimmt die Grenze des Plangebiets den südlichen Verlauf der östlichen Parzellengrenze bis zum südöstlichen Eckpunkt der Parzelle Flur 2 Nr. 13/8 auf.

Sachverhalt:

Das Sportplatzgelände am östlichen Rand  der Gemarkung Okarben befindet sich im Wandel. Auf dem Gelände befand sich lange Jahre einen Rasenspielfeld, ein Hartplatz, ein Funktionsgebäude sowie eine zugehörige Parkplatzfläche.

 

Bereits zum Datum dieser Beschlussfassung wurde der Hartplatz aus der Nutzung genommen. Die Fläche befindet sich in der Renaturierung.

 

Im Zuge der Umsetzung der Erlebnispunkte der Nidda sind auf den übrigen Flächen der Sportanlage bauliche Veränderungen möglich, die über einen Bebauungsplan planungsrechtlich vorbereitet und gesichert werden sollen. So ist vorgesehen das Funktionsgebäude um einen Bereich für Petanquespieler zu erweitern.

 

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 230 „Sportanlage Okarben – In den Altwiesen“ erfolgt im Regelverfahren nach den §§ 3 und 4 BauGB. Für das Vorhaben ist nach § 2 (4) BauGB zudem eine Umweltprüfung durchzuführen.

 

Der Bebauungsplan sieht zur Festsetzung als Art der baulichen Nutzung eine Sportanlage und Parkplätze (Umfang wie im Bestand) vor.

 

Im regionalen Flächennutzungsplan (Regionalverband FrankfurtRheinMain) ist der Planbereich als Sportanlage dargestellt. Der aufzustellende Bebauungsplan ist somit aus dem Flächennutzungsplan im Sinne des § 8(2) BauGB entwickelt.

 

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen:                        

 

HH 2017

 

Produkt:

 

Bisher angeordnet und beauftragt

 

Kostenstelle:

Sachkonto:

 

Noch verfügbar

 

I-Nr

 

 

Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben

Bei Aufträgen ab 10.000 € ist das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe).

Bei Aufträgen ab 50.000 € ist das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen.

 

Darstellung der Folgekosten:

 

 

Anlagenverzeichnis:

 

-          Plangebietsabgrenzung