hier: Beschluss Offenlage sowie Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TöB)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Beteiligung der Öffentlichkeit mit Offenlage des offiziellen Entwurfs (Planstand vom Mai 2017) mit Begründung gem. § 3 (2) BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB für das Bauleitplanverfahren Nr. 229 „Frankfurter Straße - Sauerborn“ Gemarkung Kloppenheim.
Da der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB als
Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt wird, wird von einer
Umweltprüfung und einem Umweltbericht gem. §13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB abgesehen.
Sachverhalt:
Das Bauleitplanverfahren wird mit der gem. BauGB vorgeschriebenen öffentlichen
Auslegung des offiziellen Entwurfs und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange weitergeführt.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: €
HH 2017 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz
überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein
Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000 € ist
das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
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Bei Aufträgen ab 50.000 € ist
das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen. |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis:
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Bebauungsplan (Planbild, textliche Festsetzungen
und Begründung)
- Anlagen zum Bebauungsplan (Artenschutzrechtliche Stellungnahme, Bestandsplan)