Betreff
Bauleitplanung der Stadt Karben, Bebauungsplan Nr. 229 "Frankfurter Straße - Sauerborn" Gemarkung Kloppenheim,
hier: Beschluss Offenlage sowie Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TöB)
Vorlage
FB 5/995/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Beteiligung der Öffentlichkeit mit Offenlage des offiziellen Entwurfs (Planstand vom Mai 2017) mit Begründung gem. § 3 (2) BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB für das Bauleitplanverfahren Nr. 229 „Frankfurter Straße - Sauerborn“ Gemarkung Kloppenheim.

 

Da der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB als

Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt wird, wird von einer

Umweltprüfung und einem Umweltbericht gem. §13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB abgesehen.

 

Sachverhalt:

Das Bauleitplanverfahren wird mit der gem. BauGB vorgeschriebenen öffentlichen

Auslegung des offiziellen Entwurfs und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange weitergeführt.

 

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen:                        

 

HH 2017

 

Produkt:

 

Bisher angeordnet und beauftragt

 

Kostenstelle:

Sachkonto:

 

Noch verfügbar

 

I-Nr

 

 

Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben

Bei Aufträgen ab 10.000 € ist das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe).

Bei Aufträgen ab 50.000 € ist das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen.

 

Darstellung der Folgekosten:

 

 

Anlagenverzeichnis:

 

-       Bebauungsplan (Planbild, textliche Festsetzungen und Begründung)

-       Anlagen zum Bebauungsplan (Artenschutzrechtliche Stellungnahme, Bestandsplan)