Betreff
Grundstücksangelegenheit hier: Baulandumlegung im Gewerbegebiet "Spitzacker" in Okarben
Vorlage
FB 2/997/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, für die Durchführung eines vereinfachten Umlegungsverfahrens (§ 80 bis § 84 BauGB) zum Zwecke der Bodenordnung für das Gewerbegebiet „Am Spitzacker“ in der Gemarkung Okarben, Flur 8, den Magistrat der Stadt Karben als Umlegungsstelle einzusetzen.

 

Sachverhalt:

 

Das Bodenordnungsverfahren wird zum Zwecke einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und Erschließung von neuem Bauland entsprechend dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 178 „Gewerbegebiet Spitzacker“ erforderlich.

 

Die Umlegungsstelle führt die Erörterung und Verhandlungen mit den Umlegungsbeteiligten, ihr obliegt der notwendige Beschluss über die vereinfachte Umlegung nach § 82 BauGB und sie veranlasst die Berichtigung der öffentlichen Bücher nach Abschluss des Verfahrens.

 

Die Umlegung an sich wird nach Abschluss der Verhandlungen über die Grundstücke durchgeführt.

 

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen:          keine

 

HH 2017

 

Produkt:

 

Bisher angeordnet und beauftragt

 

Kostenstelle:

Sachkonto:

 

Noch verfügbar

 

I-Nr

 

 

Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben

Bei Aufträgen ab 10.000 € ist das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe).

Bei Aufträgen ab 50.000 € ist das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen.