Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, für die Durchführung eines vereinfachten Umlegungsverfahrens (§ 80 bis § 84 BauGB) zum Zwecke der Bodenordnung für das Gewerbegebiet „Am Spitzacker“ in der Gemarkung Okarben, Flur 8, den Magistrat der Stadt Karben als Umlegungsstelle einzusetzen.
Sachverhalt:
Das Bodenordnungsverfahren wird zum Zwecke einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und Erschließung von neuem Bauland entsprechend dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 178 „Gewerbegebiet Spitzacker“ erforderlich.
Die
Umlegungsstelle führt die Erörterung und Verhandlungen mit den
Umlegungsbeteiligten, ihr obliegt der notwendige Beschluss über die
vereinfachte Umlegung nach § 82 BauGB und sie veranlasst die Berichtigung der
öffentlichen Bücher nach Abschluss des Verfahrens.
Die
Umlegung an sich wird nach Abschluss der Verhandlungen über die Grundstücke
durchgeführt.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: keine
HH 2017 |
|
Produkt: |
|
Bisher angeordnet und beauftragt |
|
Kostenstelle: Sachkonto: |
|
Noch verfügbar |
|
I-Nr |
|
|
|||
Sofern der Planansatz
überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein
Deckungsvorschlag anzugeben |
|||
Bei Aufträgen ab 10.000 € ist
das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
|||
Bei Aufträgen ab 50.000 € ist
das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen. |