Kommunales Immobilienmanagement Karben (KIM)
Beschluss:
Der Wirtschaftsplan 2018 des Eigenbetriebs Kommunales Immobilienmanagement Karben (KIM) wird beschlossen.
Sachverhalt:
Gemäß der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) haben kommunale Eigenbetriebe Erfolgs-, Vermögens- und Finanzpläne aufzustellen. Diese sind entsprechend der Betriebssatzung und dem Eigenbetriebsgesetz von der Betriebskommission, dem Magistrat und der Stadtverordnetenversammlung zu beschließen.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: €
HH 2017 |
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Produkt: |
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Bisher
angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der
Planansatz überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein
Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen
ab 10.000 € ist das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen
(gilt nicht für Eigenbetriebe). |
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Bei Aufträgen
ab 50.000 € ist das Formular “Folgekostenberechnung“ beizulegen. |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis:
Wirtschaftsplan
2018 KIM