Bebauungsplan Nr. 195 "Sauerbornstraße" 1. Änderung
Gemarkung Petterweil
hier: Beschluss Offenlegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
und Beteiligung TÖB gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den offiziellen Entwurf des
Bebauungsplanes Nr. 195 "Sauerbornstraße" 1. Änderung, Gemarkung Petterweil mit Begründung zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB (Auswahl s. Anlage).
Da der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren nach §13a BauGB durchgeführt
wird, wird von einer Umweltprüfung und einem Umweltbericht gem. § 13 Abs.3 Satz 1 BauGB abgesehen.
Sachverhalt:
Das mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 17.08.2017 zur
1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 195 “Sauerbornstraße” eröffnete
Änderungsverfahren wird nun mit der gem. BauGB vorgeschriebenen öffentlichen
Auslegung und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange des
offiziellen Entwurfs weitergeführt.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: €
HH 2017 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz
überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein
Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000 € ist
das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
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Bei Aufträgen ab 50.000 € ist
das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen. |
Darstellung der Folgekosten:
Keine Folgekosten
Anlagenverzeichnis:
- Planbild
- Satzungstext inkl. textl. Festsetzungen
- Begründung