Betreff
Bauleitplanung der Stadt Karben
Bebauungsplan Nr. 195 "Sauerbornstraße" 1. Änderung
Gemarkung Petterweil
hier: Beschluss Offenlegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
und Beteiligung TÖB gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Vorlage
FB 5/031/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den offiziellen Entwurf des

Bebauungsplanes Nr. 195 "Sauerbornstraße" 1. Änderung, Gemarkung Petterweil mit Begründung zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB (Auswahl s. Anlage).

 

Da der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren nach §13a BauGB durchgeführt

wird, wird von einer Umweltprüfung und einem Umweltbericht gem. § 13 Abs.3 Satz 1 BauGB abgesehen.

 

Sachverhalt:

Das mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 17.08.2017 zur

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 195 “Sauerbornstraße” eröffnete

Änderungsverfahren wird nun mit der gem. BauGB vorgeschriebenen öffentlichen

Auslegung und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange des

offiziellen Entwurfs weitergeführt.

 

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen:                        

 

HH 2017

 

Produkt:

 

Bisher angeordnet und beauftragt

 

Kostenstelle:

Sachkonto:

 

Noch verfügbar

 

I-Nr

 

 

Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben

Bei Aufträgen ab 10.000 € ist das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe).

Bei Aufträgen ab 50.000 € ist das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen.

 

Darstellung der Folgekosten:

Keine Folgekosten

 

Anlagenverzeichnis:

 

  1. Planbild
  2. Satzungstext inkl. textl. Festsetzungen
  3. Begründung