Bebauungsplan Nr. 205 "Am Kalkofen" 2. Änderung
Gemarkung Groß-Karben
hier: Beschluss Abwägung Offenlage
und Beteiligung TÖBs
Beschlussvorschlag:
Die im Rahmen der Offenlegung und Beteiligung der berührten Behörden und
sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen zum
Bebauungsplan Nr. 205 „Am Kalkofen“ 2. Änderung, Gemarkung Groß-Karben, wurden allen Stadtverordneten und dem Ausschuss für Stadtplanung und Infrastruktur zur Kenntnis gegeben und eingehend beraten.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die als Anlage beigefügte Abwägung
zu den eingegangenen Stellungnahmen.
Sachverhalt:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben hat in ihrer 10. Sitzung am
22.06.2017 den Entwurf zum Bebauungsplans Nr. 205 „Am Kalkofen“ 2. Änderung,
Gemarkung Groß-Karben gebilligt und die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie
die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Die Offenlegung wurde in der Zeit vom 10.07.2017 bis einschließlich 11.08.2017
durchgeführt.
Die amtliche Bekanntmachung der Offenlegungsfrist erfolgte am 01.07.2017.
Aufgrund von Einwänden und Bedenken von Seiten einzelner Träger öffentlicher Belange wurde der Entwurf ergänzt und geändert und erneut gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB öffentlich ausgelegt und die Stellungnahmen der berührten Behörden und TÖBs eingeholt.
Die erneute Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wurde in der Zeit vom 11.09.2017 bis einschließlich 25.09.2017 durchgeführt.
Die amtliche Bekanntmachung dieser Offenlegungsfrist erfolgte mit dem Hinweis, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten und ergänzten Teilen des Entwurfs abgegeben werden können, am 02.09.2017.
Die bei der Offenlegung und Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen
Trägern öffentlicher Belange eingegangen Stellungnahmen sind gem. § 3 und
§ 4 BauGB durch die STVV zu prüfen und abzuwägen.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: €
HH 2017 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter
Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000 € ist das Formular
“Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
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Bei Aufträgen ab 50.000 € ist das Formular
„Folgekostenberechnung“ beizulegen. |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis:
1 - Übersicht der Rückmeldungen mit Abwägungsvorschlägen
2 - Bebauungsplan
3 - Textliche Festsetzungen
4 - Begründung