Bebauungsplan Nr. 205 "Am Kalkofen" 2. Änderung
Gemarkung Groß-Karben
hier: Satzungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Bebauungsplan
Nr. 205 „Am Kalkofen“ 2. Änderung in der Gemarkung Groß-Karben mit Begründung
gemäß § 10 Abs. 1 BauGB sowie die bauordnungsrechtlichen Festsetzungen gemäß
§ 81 HBO i.V.m. § 9 Abs. 4 BauGB als Satzung.
Sachverhalt:
Das Bauleitplanverfahren wurde im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB
durchgeführt. Von der Erstellung eines Umweltberichts gem. § 2a BauGB wurde
abgesehen. Mit dem Satzungsbeschluss ist das Bauleitplanverfahren
abgeschlossen. Mit der amtlichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt
der Bebauungsplan in Kraft.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: €
HH 2017 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter
Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000 € ist das Formular
“Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
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Bei Aufträgen ab 50.000 € ist das Formular
„Folgekostenberechnung“ beizulegen. |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis:
1 – Bebauungsplan
2 – Begründung zum Bebauungsplan
3 – Textliche Festsetzungen