Betreff
Bauleitplanung der Stadt Karben, Bebauungsplan Nr. 212 "Bahnhofstraße 64-66", Gemarkung Groß-Karben,
hier: Beschluss Abwägung der Ergebnisse der Offenlage sowie der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
Vorlage
FB 5/038/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die im Rahmen der Offenlegung und Beteiligung der berührten Behörden und

sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen zum

Bebauungsplan Nr. 212 „Bahnhofstraße 64-66“, Gemarkung Groß-Karben,

wurden allen Stadtverordneten und dem Ausschuss für Stadtplanung und

Infrastruktur zur Kenntnis gegeben und eingehend beraten.

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die als Anlage beigefügte Abwägung

zu den eingegangenen Stellungnahmen.

 

Sachverhalt:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben hat in ihrer  Sitzung am 14.07.2016 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 212 „Bahnhofstraße 64-66“ in der Gemarkung Groß-Karben mit Planzeichnung, Satzungstext und Begründung gebilligt und die Durchführung der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

 

Die Offenlegung sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurden in der Zeit vom 01.08.2016 bis 02.09.2016 durchgeführt. Für einzelne Träger öffentlicher Belange wurde die Frist zur Stellungnahme bis zum 22.09.2017 verlängert.

 

Die amtliche Bekanntmachung der Offenlegungsfrist erfolgte am 23.07.2016.

 

Die bei der Offenlegung und Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen

Trägern öffentlicher Belange eingegangen Stellungnahmen sind gem. § 3 und

§ 4 BauGB durch die STVV zu prüfen und abzuwägen.

 

 

 

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen:                        

 

HH 2017

 

Produkt:

 

Bisher angeordnet und beauftragt

 

Kostenstelle:

Sachkonto:

 

Noch verfügbar

 

I-Nr

 

 

Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben

Bei Aufträgen ab 10.000 € ist das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe).

Bei Aufträgen ab 50.000 € ist das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen.

 

Darstellung der Folgekosten:

Keine Folgekosten

 

Anlagenverzeichnis:

 

  1. Abwägungsvorschlag