Bebauungsplan Nr. 222 "Grundschule Kloppenheim"
Gemarkung Kloppenheim,
hier: Beschluss Abwägung Offenlage und
Beteiligung Träger öffentlicher Belange (TöB)
Beschlussvorschlag:
Die im Rahmen der Offenlegung und Beteiligung der berührten Behörden und
sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen zum
Bebauungsplan Nr. 222 „Grundschule Kloppenheim“, Gemarkung Kloppenheim, wurden allen Stadtverordneten und dem Ausschuss für Stadtplanung und Infrastruktur zur Kenntnis gegeben und eingehend beraten.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die als Anlage beigefügte Abwägung
zu den eingegangenen Stellungnahmen.
Sachverhalt:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben hat in ihrer Sitzung am
22.06.2017 den Entwurf zum Bebauungsplans Nr. 222 „Grundschule Kloppenheim“,
Gemarkung Kloppenheim gebilligt und die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie
die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Die Offenlegung wurde in der Zeit vom 17.07.2017 bis einschließlich 18.08.2017
durchgeführt.
Die amtliche Bekanntmachung der Offenlegungsfrist erfolgte am 08.07.2017.
Die bei der Offenlegung und Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen
Trägern öffentlicher Belange eingegangen Stellungnahmen sind gem. § 3 und
§ 4 BauGB durch die STVV zu prüfen und abzuwägen.
Im Zuge der Offenlage sind keine Stellungnahmen der Bevölkerung eingegangen.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: --- €
HH 2017 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz
überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein
Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000 € ist
das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
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Bei Aufträgen ab 50.000 € ist
das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen. |
Darstellung der Folgekosten:
Keine Folgekosten
Anlagenverzeichnis:
- Abwägungsvorschlag
- Planbild und textliche Festsetzungen (in 2 Layoutvarianten)
- Begründung
- Umweltbericht