Betreff
Investitionsprogramm 2018 der Stadt Karben
für den Zeitraum 2017 bis 2021
Vorlage
FB 2/045/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Magistrat beschließt beiliegendes (Anlage folgt) Investitionsprogramm 2018 der Stadt Karben für den Zeitraum 2017 bis 2021 der STVV zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Sachverhalt:

 

Als Grundlage für die Ergebnis- und Finanzplanung stellt der Magistrat den Entwurf eines Investitionsprogrammes auf (§ 101 Abs. 3 HGO). Das Investitionsprogramm wird von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen.

Gemäß den VV Nr. 2+3 zu § 101 HGO werden darin die in den Jahren des Planungszeitraums vorgesehenen Investitions- und Investitionsförderungs-maßnahmen mit den voraussichtlichen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und den Finanzierungsmöglichkeiten (eigene Mittel, Zuweisungen, Zuschüsse, Beiträge, Kredite) aufgeführt.

Das Investitionsprogramm ist kein Bestandteil des Haushaltsplans und damit nicht in die Beschlussfassung über die Haushaltssatzung einbezogen; es ist deshalb von der Stadtverordnetenversammlung gesondert zu beschließen.

 

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen:                        

 

HH 2017

 

Produkt:

 

Bisher angeordnet und beauftragt

 

Kostenstelle:

Sachkonto:

 

Noch verfügbar

 

I-Nr

 

 

Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben

Bei Aufträgen ab 10.000 € ist das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe).

Bei Aufträgen ab 50.000 € ist das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen.

 

Darstellung der Folgekosten:

 

 

Anlagenverzeichnis:

Investitionsprogramm 2018 der Stadt Karben für den Zeitraum 2017 bis 2021