Bebauungsplan Nr. 229 "Frankfurter Straße - Sauerborn"
Gemarkung Kloppenheim,
hier: Beschluss einer Städtebaulichen Rahmenvereinbarung
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben billigt die städtebauliche Rahmenvereinbarung (Entwurfsstand 02.11.2017) zum Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes Nr. 229 „Frankfurter Straße - Sauerborn“ und ermächtigt den Magistrat, diesen Vertrag rechtverbindlich zu unterzeichnen.
Sachverhalt:
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 23.03.2017 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 229 „Frankfurter Straße - Sauerborn“ beschlossen.
Das Vorhaben ist in einer Projektskizze dargestellt, die als Anlage Bestandteil des Städtebaulichen Vertrags wird.
Ziel des Verfahrens ist es, für das Grundstück an der Frankfurter Straße, das sich im Eigentum der Vertragspartner befindet, eine verbindliche Plangrundlage zur Bebauung des Grundstücks mit Mehrfamilienhäusern zu erarbeiten. Es ist vorgesehen die Wohnungen in den Gebäuden zu vermieten.
Der Vertrag dient als Grundlage der Fortführung der Umsetzung der Planung in dem Bauleitplanverfahren. Redaktionelle Änderungen / Korrekturen behält sich die Verwaltung auch nach Beschlussfassung vor.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: --- €
HH 2017 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz
überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein
Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000 € ist
das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
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Bei Aufträgen ab 50.000 € ist
das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen. |
Darstellung der Folgekosten:
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Anlagenverzeichnis:
- Entwurf der
Städtebaulichen Rahmenvereinbarung (Stand 02.11.2017)
- Anlagen zur städtebaulichen Rahmenvereinbarung