Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die in der Anlage beigefügte geänderte Fassung der Satzung über die Benutzung des Recyclinghofes und die Erhebung von Gebühren zum 01.01.2018.
Sachverhalt:
Die Stadtverordnetenversammlung hat zum 01.01.2015 den Nachtrag zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung (ÖRV) über die Errichtung und den Betrieb von Recyclinghöfen zwischen der Stadt Karben und dem Abfallwirtschaftsbetrieb des Wetteraukreises beschlossen. Bestandteil der ÖRV ist ein gemeinsames Recyclinghofkonzept. Dieses sieht nicht nur gleiche Annahmebedingungen für die Abfälle auf den Recyclinghöfen im Wetteraukreis vor, sondern auch einheitliche Gebühren für die jeweiligen Abfälle. Dementsprechend sollen die bisherigen Gebührensatzungen aller Recyclinghofbetreiber auf einen einheitlichen Stand gebracht und die neuen Gebührensätze eingearbeitet werden.
Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Wetteraukreises hatte zusammen mit den Betreiberkommunen die notwendigen Gebührenänderungen bereits im Jahr 2016 ausführlich erörtert. Die Gebührenrücklage wurde in der Vergangenheit von 2014 – 2017 bereits gebührenmindernd eingesetzt und die Gebühren wurden deutlich gesenkt. Diese Rücklage wird Ende 2017 nahezu abgebaut sein. Aufgrund von gestiegenen Entsorgungskosten wurden die Recyclinghofgebühren beim Altholz A-III bereits zum 01.01.2017 angehoben. Die Entwicklung auf dem Entsorgungsmarkt hat sich verfestigt. Die Verwertungskosten sind weiterhin gestiegen, sodass von weiteren Gebührenerhöhungen auszugehen war und ist.
In Anlehnung an die letzte Gebührenerhöhung zum 01.01.2017 und zur Verhinderung von Verlusten war nun eine Kalkulation von kostendeckenden Gebühren zum 01.01.2018 erforderlich und somit eine Erhöhung der Gebühren bei allen Abfällen. Der Kreisausschuss des Wetteraukreises hat am 25.10.2017 seine neue Satzung über die Benutzung der Recyclinghöfe und die Erhöhung der Gebühren zum 01.01.2018 beschlossen.
Eine Übersicht der Gebührensätze im Vergleich ist als Anlage beigefügt.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: nicht darstellbar
HH 2017 |
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Produkt: 111000 |
111000 |
Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: 201051 Sachkonto: 5110004 |
201051 6171000 |
Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz
überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein
Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000 € ist
das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
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Bei Aufträgen ab 50.000 € ist
das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen. |
Darstellung der Folgekosten:
Die Mehrkosten der Gebühren für die Weitergabe der Abfälle an den Abfallwirtschaftsbetrieb des Wetteraukreises werden durch höhere Einnahmen bei den Gebühren für angenommene Abfälle ausgeglichen.
Anlagenverzeichnis:
Satzungstext Recyclinghof-Gebührensatzung 2018
Übersicht: Recyclinghof-Gebühren alt / neu
Zur Information: § 3 ElektroG
Recyclinghof-Gebührensatzung 2012