Betreff
Änderung der Satzung über die Benutzung des Recyclinghofes und die Erhebung von Gebühren
Vorlage
FB 2/060/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die in der Anlage beigefügte geänderte Fassung der Satzung über die Benutzung des Recyclinghofes und die Erhebung von Gebühren zum 01.01.2018.

 

Sachverhalt:

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat zum 01.01.2015 den Nachtrag zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung (ÖRV) über die Errichtung und den Betrieb von Recyclinghöfen zwischen der Stadt Karben und dem Abfallwirtschaftsbetrieb des Wetteraukreises beschlossen. Bestandteil der ÖRV ist ein gemeinsames Recyclinghofkonzept. Dieses sieht nicht nur gleiche Annahmebedingungen für die Abfälle auf den Recyclinghöfen im Wetteraukreis vor, sondern auch einheitliche Gebühren für die jeweiligen Abfälle. Dementsprechend sollen die bisherigen Gebührensatzungen aller Recyclinghofbetreiber auf einen einheitlichen Stand gebracht und die neuen Gebührensätze eingearbeitet werden.

 

Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Wetteraukreises hatte zusammen mit den Betreiberkommunen die notwendigen Gebührenänderungen bereits im Jahr 2016 ausführlich erörtert. Die Gebührenrücklage wurde in der Vergangenheit von 2014 – 2017 bereits gebührenmindernd eingesetzt und die Gebühren wurden deutlich gesenkt. Diese Rücklage wird Ende 2017 nahezu abgebaut sein. Aufgrund von gestiegenen Entsorgungskosten wurden die Recyclinghofgebühren beim Altholz A-III bereits zum 01.01.2017 angehoben. Die Entwicklung auf dem Entsorgungsmarkt hat sich verfestigt. Die Verwertungskosten sind weiterhin gestiegen, sodass von weiteren Gebührenerhöhungen auszugehen war und ist.

 

In Anlehnung an die letzte Gebührenerhöhung zum 01.01.2017 und zur Verhinderung von Verlusten war nun eine Kalkulation von kostendeckenden Gebühren zum 01.01.2018 erforderlich und somit eine Erhöhung der Gebühren bei allen Abfällen. Der Kreisausschuss des Wetteraukreises hat am 25.10.2017 seine neue Satzung über die Benutzung der Recyclinghöfe und die Erhöhung der Gebühren zum 01.01.2018 beschlossen.

 

Eine Übersicht der Gebührensätze im Vergleich ist als Anlage beigefügt.

 

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen: nicht darstellbar

 

HH 2017

 

Produkt: 111000

111000

Bisher angeordnet und beauftragt

 

Kostenstelle: 201051

Sachkonto: 5110004

201051

6171000

Noch verfügbar

 

I-Nr

 

 

Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben

Bei Aufträgen ab 10.000 € ist das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe).

Bei Aufträgen ab 50.000 € ist das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen.

 

Darstellung der Folgekosten:

 

Die Mehrkosten der Gebühren für die Weitergabe der Abfälle an den Abfallwirtschaftsbetrieb des Wetteraukreises werden durch höhere Einnahmen bei den Gebühren für angenommene Abfälle ausgeglichen.

 

Anlagenverzeichnis:

 

Satzungstext Recyclinghof-Gebührensatzung 2018

Übersicht: Recyclinghof-Gebühren alt / neu

Zur Information: § 3 ElektroG

Recyclinghof-Gebührensatzung 2012