hier: Satzung über die Erhebung
wiederkehrender Straßenbeiträge
Beschlussvorschlag:
Der in der Anlage enthaltene Entwurf wird als Satzung zum 01.01.2018 beschlossen.
Sachverhalt:
Trotz Aufhebung der bisherigen Straßenbeitragssatzung ist nicht gesichert, dass dieser Beschluss rechtssicher umgesetzt werden kann. Da die Gefahr besteht, dass im Rahmen der Kommunalaufsicht die Satzung wieder eingeführt wird, wird hiermit vorgreifend die Satzung über wiederkehrende Straßenbeiträge eingeführt.
Der grundlegende Satzungstext entspricht der Mustersatzung des Hessischen Städte- und Gemeindebunds.
In § 4 wurde der Anteil der Stadt pauschal festgelegt und zwischen dem Mindestanteil gemäß § 11 KAG und dem Anteil aus der bisherigen Straßenbeitragssatzung angesetzt.
Notwendig ist eine Erfassung aller erschlossenen Grundstücke im Rahmen eines Grundstücks-/Beitragskatasters sowie die Zusammenstellung und Kostenschätzung eines Straßenausbauprogramms, um die tatsächlichen Beitragssätze zu ermitteln. Diese müssen dann im Rahmen eines noch zu erlassenen Nachtrags erhoben werden. Zeitaufwand und Kosten für das Beitragskataster können nicht abgeschätzt werden.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: nicht bekannt
HH 2017 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz
überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein
Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000 € ist
das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
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Bei Aufträgen ab 50.000 € ist
das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen. |
Darstellung der Folgekosten:
nicht abschätzbar
Anlagenverzeichnis:
Entwurf Satzungstext