Bebauungsplan Nr. 227 "Büdesheimer Straße", Gemarkung Klein-Karben
hier: Beschluss Offenlage und Beteiligung TÖBs
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den offiziellen Entwurf des
Bebauungsplanes Nr. 227 „Büdesheimer Straße“ Gemarkung Klein-Karben
mit Begründung zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie
Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Trägern
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
Sachverhalt:
Das Bauleitplanverfahren wird mit der gem. BauGB vorgeschriebenen öffentlichen
Auslegung und Trägerbeteiligung weitergeführt.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: €
HH 2017 |
|
Produkt: |
|
Bisher angeordnet und beauftragt |
|
Kostenstelle: Sachkonto: |
|
Noch verfügbar |
|
I-Nr |
|
|
|||
Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter
Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben |
|||
Bei Aufträgen ab 10.000 € ist das Formular
“Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
|||
Bei Aufträgen ab 50.000 € ist das Formular
„Folgekostenberechnung“ beizulegen. |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis:
1 – 227_Zeichnung Planbild
2 – 227_Textfestsetzungen
3 – 227_Begründung
4 – 227_Bestand
5 – 227_Artenschutz
6 – 227_Liste Beteiligung TÖB