Betreff
Bauleitplanung der Stadt Karben, Bebauungsplan Nr. 228 "Alte Straße / Höhenweg", 1. Änderung, Gemarkung Kloppenheim,
hier: Beschluss einer Städtebaulichen Rahmenvereinbarung
Vorlage
FB 5/075/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben billigt die städtebauliche Rahmenvereinbarung (Entwurfsstand 21.09.2017) zum Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes Nr. 228 „Alte Straße - Höhenweg“,1. Änderung und ermächtigt den Magistrat, diesen Vertrag rechtverbindlich zu unterzeichnen.

 

Sachverhalt:

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 23.03.2017 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans  Nr. 228 „Alte Straße / Höhenweg“ 1. Änderung beschlossen.

 

Das Vorhaben ist über den überarbeiteten Entwurf des Bebauungsplans ausreichend umfassend dargestellt. Der aktuelle Entwurf des Bebauungsplans sowie die Begründung zum Bebauungsplan werden als Anlage Bestandteil des Städtebaulichen Vertrags. 

 

Ziel des Verfahrens ist es, für ein Grundstück an der Straße „Am Kirchfeld“, das sich im Eigentum des Vertragspartners befindet, eine verbindliche Plangrundlage zur erweiterten Bebauung dieses Grundstücks zu erarbeiten. Gleichzeitig wird für den übrigen Geltungsbereich eine Aktualisierung und zeitgemäße Anpassung der Festsetzungen vorgenommen. Zwischenzeitlich wurde das Plangebiet um rückwärtige Gartenflächen ergänzt, um die dortigen Nutzungen in den Privatgärten deutlich planerisch zu definieren und vom Außenbereich abzugrenzen.

 

Der Vertrag dient als Grundlage der Fortführung der Umsetzung der Planung in dem Bauleitplanverfahren. Redaktionelle Änderungen / Korrekturen behält sich die Verwaltung auch nach Beschlussfassung vor.

 

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen:          ---          

 

HH 2017

 

Produkt:

 

Bisher angeordnet und beauftragt

 

Kostenstelle:

Sachkonto:

 

Noch verfügbar

 

I-Nr

 

 

Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben

Bei Aufträgen ab 10.000 € ist das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe).

Bei Aufträgen ab 50.000 € ist das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen.

 

Darstellung der Folgekosten:

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Anlagenverzeichnis:

 

-       Entwurf des städtebaulichen Rahmenvereinbarung

-       Anlage 1a-c: Entwurf des Bebauungsplans samt Begründung

-       Anlage 2: Aufstellungsbeschluss