Betreff
Bauleitplanung der Stadt Karben
Bebauungsplan Nr. 125-4 "Gewerbegebiet"
Gemarkungen Kloppenheim und Klein-Karben,
hier: Beschluss einer Veränderungssperre
Vorlage
FB 5/077/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben beschließt für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 125-4 „Gewerbegebiet“ in den Gemarkungen Klein-Karben und Kloppenheim die Anwendung der als Anlage beigefügten Satzung einer Veränderungssperre.

 

Der Bebauungsplan bearbeitet die Änderungsbedarfe zu den Inhalten der rechtskräftigen Bebauungspläne Nrn. 125-1b, 125-2.1 und 125-3 und führt diese wieder in einen Gesamtplan Nr. 125-4 „Gewerbegebiet“ zusammen. Der Geltungsbereich ist in der Anlage zur Satzung zeichnerisch dargestellt.

 

Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre umfasst folgende Flurstücke in der Gemarkung Kloppenheim vollständig:

 

Flur 7 Nrn.: 22/1, 24/2, 24/3, 21/2, 21/3, 20/3, 20/2, 17/8, 17/6, 19/3, 18/3, 17/9, 16/3, 16/2, 16/4, 8/2, 247/2, 265/1 (teilweise), 7/2, 6/2, 5/2, 4/4, 4/5, 3/8, 3/7, 3/6, 2/13, 2/15, 2/10, 2/9, 2/17, 2/16, 2/18, 2/19, 2/8, 2/7, 2/20, 2/21, 2/22, 1/4, 1/3, 27/4, 26/1, 26/;

 

Flur 6 Nrn.: 75/8, 75/9, 75/6, 74/11, 74/10, 74/3, 74/9, 74/8, 74/7, 74/13.

 

Folgende Verkehrsflächen in der Gemarkung Kloppenheim sind vollständig oder teilweise Bestandteil des Geltungsbereichs dieser Satzung:

 

Flur 7 Nrn.: 355, 21/1, 4/6, 25/2, 25/1.

 

Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre umfasst folgende Flurstücke in der Gemarkung Klein-Karben vollständig:

 

Flur 3 Nrn.: 2/6, 2/5, 3/2, 3/3, 4/11, 4/13, 5/4, 33/2 (teilweise), 34/7 (teilweise)36/2 (teilweise), 36/10, 35/31, 35/28, 35/29, 28/8, 30/26, 14/7, 14/23, 14/24, 14/10, 14/25, 14/22, 14/21, 14/17, 14/16, 14/18, 30/22, 30/23, 15/1, 15/26, 15/30, 15/31, 15/27, 16/28, 16/21, 16/27, 16/19, 16/9, 16/10, 16/18, 16/22, 16/37, 16/18, 16/49, 19/58, 19/46, 19/51, 19/16, 19/32, 19/20, 19/33, 19/53, 19/54, 15/12, 15/14, 15/25, 16/48, 16/47, 16/46, 16/35, 16/43, 19/49, 40/25, 40/24, 40/23, 40/22, 22/171, 22/145, 22/159, 22/160, 38/10, 38/6, 38/7, 22/168, 22/162, 22/124, 39/5, 22/64, 22/65, 22/76, 22/95, 22/94, 22/169, 22/170, 22/100, 22/98, 22/101, 22/106, 22/10, 22/102, 22/103, 22/104, 22/106, 22/109, 22/158, 22/164, 22/125, 22/116, 22/149, 22/113, 9/23, 9/24, 9/4, 9/20, 9/18, 9/10, 9/25, 9/26, 9/11, 11/5, 12/12, 12/3, 12/14, 12/15, 12/10, 12/11, 12/8, 12/13, 12/9;

 

Flur 6 Nr.: 97/1 (teilweise);

 

Flur 2 Nr.: 191/5

 

Folgende Verkehrsflächen in der Gemarkung Klein-Karben sind vollständig oder teilweise Bestandteil des Geltungsbereichs dieser Satzung:

 

Flur 3 Nrn.: 20/25, 34/5, 30/24, 19/52, 15/24, 15/8, 21/6, 19/40, 22/163, 22/158, 38/4, 38/8, 38/9, 22/166, 22/167, 8/19, 8/15, 9/29, 9/30.

 

Sachverhalt:

Ziel der Veränderungssperre in Verbindung mit dem im Zeitraum der Gültigkeit der zu beschließenden Satzung zu erarbeitenden Bebauungsplanes ist es, für das gesamte Gewerbegebiet und aufbauend auf den drei rechtskräftigen Bebauungsplänen, eine zeitgemäße Planungsgrundlage zu erarbeitet, die das Gewerbegebiet in seiner Funktion dauerhaft sichert und stärkt.

 

Zur Sicherung der Planung im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 125-4 „Gewerbegebiet“, abgegrenzt wie im Satzungstext beschrieben und im Übersichtsplan (Anlage 1 zur Satzung) zeichnerisch dargestellt, wird eine Veränderungssperre erlassen. Der Übersichtsplan ist Bestandteil der Satzung.

 

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen:                        

 

HH 2017

 

Produkt:

 

Bisher angeordnet und beauftragt

 

Kostenstelle:

Sachkonto:

 

Noch verfügbar

 

I-Nr

 

 

Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben

Bei Aufträgen ab 10.000 € ist das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe).

Bei Aufträgen ab 50.000 € ist das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen.

 

Darstellung der Folgekosten:

 

 

Anlagenverzeichnis: