Betreff
Teilnahme am Entschuldungsprogramm der HESSENKASSE
Vorlage
FB 2/099/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.  Die Stadt Karben verpflichtet sich, ab dem Haushaltsjahr 2019 die Zahlungen der ordentlichen Tilgung und den Beitrag zum Sondervermögen Hessenkasse grundsätzlich aus Mitteln der laufenden Verwaltungstätigkeit zu erwirtschaften und somit eine Fremdfinanzierung zu vermeiden.

 

 

2.  Die Stadt Karben verpflichtet sich des Weiteren, einen jährlichen Beitrag von 25 Euro je Einwohner an das Sondervermögen Hessenkasse zu entrichten.

 

Die Höhe des Beitrags und die Dauer der Beitragszahlung wurden in dem am 10.01.2018 im Hessischen Ministerium der Finanzen geführten Gespräch unter Berücksichtigung des voraussichtlichen Entschuldungshöchstbetrags von 3.400.000 Euro anhand der Bevölkerungsstatistik des Hessischen Statistischen Landesamtes zum 31. Dezember 2015 (22.163 Einwohner für Karben) ermittelt.

 

Der Beitrag beträgt demnach 554.075 Euro pro Jahr und wird erstmals im Jahr 2019 fällig. Als rechnerische Beitragsdauer ergeben sich 3,1 Jahre.

 

 

3.  Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat, nach Maßgabe des Vorgenannten bis zum 30. April 2018 (Ausschlussfrist) einen schriftlichen Antrag auf Teilnahme an dem Entschuldungsprogramm der Abteilung II der Hessenkasse an das Finanzministerium zu richten, einen entsprechenden Entschuldungsvertrag mit dem Land zu schließen und die Bestandskraft eines entsprechenden Bewilligungsbescheides unmittelbar herbeizuführen.

 

4.    Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat des Weiteren, die zur Umsetzung der Kassenkreditentschuldung erforderliche Ablösungsvereinbarung mit der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) zu schließen.

 

Sachverhalt:

 

Anfang Juli 2017 wurde von HMdF und HMdIS das Programm der hessischen Landesregierung zur Entschuldung hessischer Kommunen von Kassenkrediten und zur Förderung kommunaler Investitionen vorgestellt.

 

Das Land bietet den Kommunen mit der HESSENKASSE zum 1. Juli 2018 auf einen Schlag die dann noch bestehenden KK abzunehmen, die Tilgung zu organisieren und auch zum Teil originäres Landesgeld dafür in die Hand zu nehmen.

 

Im Gegenzug muss aber künftig sichergestellt werden, dass hessische Kommunen nicht erneut Kassenkredite aufbauen. Kassenkredite soll es daher in der zuletzt praktizierten Art nicht mehr geben. Sie sollen auf ihre ursprüngliche Funktion als kurzfristiger Liquiditätskredit zurückgeführt werden.

Die Genehmigung wird strikter, es wird eine grundsätzliche Verpflichtung zur umgehenden Rückzahlung der Kredite geben und Kommunen müssen erzielte Überschüsse auch dafür vorhalten.

 

Die hierfür erforderlichen gesetzlichen und aufsichtlichen Maßnahmen werden vom Land in naher Zukunft getroffen. Die strengeren Regelungen gelten zukünftig für alle hessischen Kommunen unabhängig davon ob diese nun an der Hessenkasse teilnehmen oder nicht.

 

Der Ablösebetrag für die Stadt Karben hat sich wie folgt entwickelt:

 

Kassenkreditbestand                                   9,0 Mio. Euro

Abzgl. liquide Mittel                                      2,0 Mio. Euro

Abzgl. Ausleihungen an

verbundene Unternehmen                       0,25 Mio. Euro

Abzgl. positive Entwicklungen

Etat 2017                                                                            1,75 Mio. Euro                                                

Ablösesaldo 31.12.2017                                                                                             5,0 Mio. Euro

 

Kassenkreditbestand                                   7,5 Mio. Euro

Abzgl. liquide Mittel                                      3,8 Mio. Euro

Abzgl. positive Entwicklungen

Etat 2018 1. Halbjahr                                     0,3 Mio. Euro                                                   

 

Ablösesaldo 30.06.2018                                                                                             3,4 Mio. Euro

 

Dieser Ablösesaldo von 3,4 Mio. Euro wurde bei unserer Besprechung im Hessischen Ministerium der Finanzen am 10.01.2018 einvernehmlich festgelegt.

Bei unerwarteten Veränderungen besteht noch ggf. die Möglichkeit einer Korrektur.

 

Aufgrund der guten Haushaltsentwicklung ist somit der zu erwartende Ablösebetrag deutlich zusammengeschrumpft, aber die Alternative einer Teilnahme am Investitionsförderprogramm ist für die Stadt Karben nicht möglich. Da wir derzeit noch in der Vergleichsgruppe der Grundzentren über 7.500 EW geführt werden, ist unsere Steuerkraft in dieser Vergleichsgruppe zu hoch. In der Vergleichsgruppe der Mittelzentren wäre dies anders zu beurteilen gewesen. Auch dies zeigt nochmals wie wichtig die sachgerechte Aufstufung unserer Stadt wäre.

 

Per Saldo wird die Stadt Karben nunmehr zukünftig ohne jegliche Kassenkredite auskommen und hierzu einen Nettozuschuss vom Land in Höhe von 1,7 Mio. Euro erhalten.

 

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen:                         3.400.000 € Einzahlung

 

HH 2018

 

Produkt:

 

Bisher angeordnet und beauftragt

 

Kostenstelle:

Sachkonto:

 

Noch verfügbar

 

I-Nr

 

 

Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben

Bei Aufträgen ab 10.000 € ist das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe).

Bei Aufträgen ab 50.000 € ist das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen.

 

Darstellung der Folgekosten:

2019: 554.075 € Tilgungsleistung an die Hessenkasse

2020: 554.075 € Tilgungsleistung

2021: 554.075 € Tilgungsleistung

2022:   37.775 € Tilgungsleistung

 

Anlagenverzeichnis:

Ermittlung des Ablösebetrags zum 30.06.2018 (Auszug aus Präsentation HMdF)