Betreff
Bauleitplanung der Stadt Karben, Bebauungsplan Nr. 195 "Sauerbornstraße" 1. Änderung, Gemarkung Petterweil,
hier: Beschluss Abwägung der Offenlegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung TÖB gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Vorlage
FB 5/109/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die im Rahmen der Offenlegung und Beteiligung der berührten Behörden und

sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 195 „Sauerbornstraße“ (Petterweil) wurden allen Stadtverordneten und dem Ausschuss für Stadtplanung und Infrastruktur zur Kenntnis gegeben und eingehend beraten.

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die als Anlage beigefügte Abwägung

zu den eingegangenen Stellungnahmen.

 

Sachverhalt:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben hat in ihrer Sitzung am

26.10.2017 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 195 „Sauerbornstraße“ 1. Änderung in der Gemarkung Petterweil mit Planzeichnung, Satzungstext und Begründung gebilligt und die Durchführung der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

 

Die Offenlegung wurde in der Zeit vom 04.12.2017 bis 10.01.2018 durchgeführt.

Die amtliche Bekanntmachung der Offenlegungsfrist erfolgte am 22.11.2017.

 

Die bei der Offenlegung und Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen

Trägern öffentlicher Belange eingegangen Stellungnahmen sind gem. § 3 und

§ 4 BauGB durch die STVV zu prüfen und abzuwägen.

 

Von Seiten der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen eingereicht.

 

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen:          ---          

 

HH 2018

 

Produkt:

 

Bisher angeordnet und beauftragt

 

Kostenstelle:

Sachkonto:

 

Noch verfügbar

 

I-Nr

 

 

Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben

Bei Aufträgen ab 10.000 € ist das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe).

Bei Aufträgen ab 50.000 € ist das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen.

 

Darstellung der Folgekosten:

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Anlagenverzeichnis:

 

-       Abwägung

-       Planbild des Bebauungsplans inkl. textl. Festsetzungen, Begründung und Anlagen