Betreff
Bauleitplanung der Stadt Karben, Bebauungsplan Nr. 229 "Frankfurter Straße - Sauerborn", Gemarkung Kloppenheim,
hier: Beschluss der Abwägung der Offenlage (gem. §3 Abs. 2 BauGB) sowie der Beteiligung der TöB (gem. §4 Abs. 2 BauGB)
Vorlage
FB 5/111/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die im Rahmen der Offenlegung und Beteiligung der berührten Behörden und

sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 229 „Frankfurter Straße - Sauerborn“ (Kloppenheim) wurden allen Stadtverordneten und dem Ausschuss für Stadtplanung und Infrastruktur zur Kenntnis gegeben und eingehend beraten.

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die als Anlage beigefügte Abwägung

zu den eingegangenen Stellungnahmen.

 

Sachverhalt:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben hat in ihrer Sitzung am

17.08.2017 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 229 „Frankfurter Straße - Sauerborn“ in der Gemarkung Klppenheim mit Planzeichnung, Satzungstext und Begründung gebilligt und die Durchführung der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

 

Die Offenlegung wurde in der Zeit vom 04.09.2017 bis 06.10.2017 durchgeführt.

Die amtliche Bekanntmachung der Offenlegungsfrist erfolgte am 26.08.2017.

 

Die bei der Offenlegung und Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen

Trägern öffentlicher Belange eingegangen Stellungnahmen sind gem. § 3 und

§ 4 BauGB durch die STVV zu prüfen und abzuwägen.

 

 

 

 

 

 

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen:          ---          

 

HH 2018

 

Produkt:

 

Bisher angeordnet und beauftragt

 

Kostenstelle:

Sachkonto:

 

Noch verfügbar

 

I-Nr

 

 

Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben

Bei Aufträgen ab 10.000 € ist das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe).

Bei Aufträgen ab 50.000 € ist das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen.

 

Darstellung der Folgekosten:

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Anlagenverzeichnis:

 

-       Anlage 1: Abwägung

-       Anlagen 2: Bebauungsplan mit textl. Festsetzungen, Begründung und Anlagen zur Begründung