hier: Beschluss der Abwägung der Offenlage (gem. §3 Abs. 2 BauGB) sowie der Beteiligung der TöB (gem. §4 Abs. 2 BauGB)
Beschlussvorschlag:
Die im Rahmen der Offenlegung und Beteiligung der berührten Behörden und
sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 229 „Frankfurter Straße - Sauerborn“ (Kloppenheim) wurden allen Stadtverordneten und dem Ausschuss für Stadtplanung und Infrastruktur zur Kenntnis gegeben und eingehend beraten.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die als Anlage beigefügte Abwägung
zu den eingegangenen Stellungnahmen.
Sachverhalt:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben hat in ihrer Sitzung am
17.08.2017 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 229 „Frankfurter Straße - Sauerborn“ in der Gemarkung Klppenheim mit Planzeichnung, Satzungstext und Begründung gebilligt und die Durchführung der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Die Offenlegung wurde in der Zeit vom 04.09.2017 bis 06.10.2017 durchgeführt.
Die amtliche Bekanntmachung der Offenlegungsfrist erfolgte am 26.08.2017.
Die bei der Offenlegung und Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen
Trägern öffentlicher Belange eingegangen Stellungnahmen sind gem. § 3 und
§ 4 BauGB durch die STVV zu prüfen und abzuwägen.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: --- €
HH 2018 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz
überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein
Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000 € ist
das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
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Bei Aufträgen ab 50.000 € ist
das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen. |
Darstellung der Folgekosten:
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Anlagenverzeichnis:
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Anlage 1: Abwägung
- Anlagen 2: Bebauungsplan mit textl. Festsetzungen, Begründung und Anlagen zur Begründung