hier: Beschluss Änderung offizieller Entwurf mit erneuter Offenlegung und Beteiligung TÖB gem. § 4a (3) BauGB
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den überarbeiteten Entwurf B-Plan
Nr. 229 "Frankfurter Straße - Sauerborn", Gemarkung Kloppenheim mit Planstand vom Januar 2018 mit Begründung zum neuen offiziellen Entwurf zu erheben, das Planverfahren aufgrund der Planänderungen fortzuführen und erneut zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB auszulegen sowie erneut die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Sachverhalt:
Im Rahmen der der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (04.09.2017 – 06.10.2017) wurde auf verschiedene Sachverhalte der Planung hingewiesen, die einer Überarbeitung bedurften:
- Im Planbild wurden die Lärmschutzbereiche gemäß Immissionsgutachten ergänzt sowie ein Katastervermerk ergänzt.
- In den textlichen Festsetzungen wurden
- die Rechtsgrundlagen aktualisiert,
- die Ausführungen zur Grundflächenzahl erläuternd um den Begriff „Tiefgarage“ ergänzt;
- die Angaben zu den Festsetzungen der Höhen (insb. der Firsthöhe) ergänzt und überarbeitet;
- Festsetzungen zum Schallschutz an den Gebäuden aufgenommen
- Die bestehenden Festsetzungen zur Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern konkretisiert.
- Ein Hinweis auf ein bestehendes Kabel der Ovag im Randbereich des Plangebiets aufgenommen.
- Sowie Hinweise zum Artenschutz und zu Ausgrabungen aufgenommen.
Die Begründung nimmt die Änderungen in Planbild und textlichen Festsetzungen auf. Sie wurde entsprechend angepasst.
Mit diesem Ergebnis soll über eine erneute Offenlage und Beteiligung der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange das Aufstellungsverfahren fortgesetzt
werden.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: --- €
HH 2018 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz
überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein
Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000 € ist
das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
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Bei Aufträgen ab 50.000 € ist
das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen. |
Darstellung der Folgekosten:
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Anlagenverzeichnis:
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Planbild
des Bebauungsplans mit textlichen Festsetzungen und Begründung sowie Anlagen
zur Begründung