hier: Beschluss einer Städtebaulichen Rahmenvereinbarung
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben billigt die städtebauliche Rahmenvereinbarung (Entwurfsstand 29.01.2018) zum Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes Nr. 223 „Am Quellenhof“, und ermächtigt den Magistrat, diesen Vertrag rechtverbindlich zu unterzeichnen.
Sachverhalt:
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 17.08.2017 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 223 „Am Quellenhof“ beschlossen.
Im Plangebiet sind im Wesentlichen die Interessen von drei Projektbeteiligten über einen gemeinsamen Bebauungsplan zu koordinieren. Neben dem Vertragspartner Herrn Eichler, dem Eigentümer des Hotels „Quellenhof“, sind dies die Firma Satis&Fy sowie die Stadt Karben. Die Stadt Karben führt das Planverfahren eigenverantwortlich durch und beauftragt die notwendigen Planungen und Gutachten. Sie verpflichtet sich, über städtebauliche Rahmenvereinbarungen, die Interessen der Projektpartner soweit umzusetzen, wie es der Stadt Karben möglich ist. Die Stadt Karben kann die Umsetzung der Wünsche der Vertragspartner in keinem Fall garantieren.
Mit dem nun zu beschließenden Vertrag sollen die städtebaulichen Interessen des Eigentümers des Hotels „Quellenhof“ abgestimmt und vertraglich für das Verfahren fixiert werden. Gleichzeitig soll für die Stadt sichergestellt werden, dass sich das Vorhaben standortgerecht entwickelt. Mit der Firma Satis&Fy ist im weiteren Verlauf ein ähnlicher Vertrag abzuschließen.
Das Vorhaben zur Erweiterung des Hotels „Quellenhof“ sowie der Teilbereich des Plangebiets, auf dem sich diese Vereinbarung bezieht, werden in der Anlage „Projektbeschreibung“ zum Vertragsentwurf hinreichend dargestellt.
Der Vertrag dient als Grundlage der Fortführung der Umsetzung der Planung in dem Bauleitplanverfahren. Redaktionelle Änderungen / Korrekturen behält sich die Verwaltung auch nach Beschlussfassung vor.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: --- €
HH 2018 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz
überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein
Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000 € ist
das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
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Bei Aufträgen ab 50.000 € ist
das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen. |
Darstellung der Folgekosten:
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Anlagenverzeichnis:
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Entwurf der städtebaulichen Rahmenvereinbarung
zzgl. Anlagen