Betreff
Bauleitplanung der Stadt Karben, Bebauungsplan Nr. 223 "Am Quellenhof", Gemarkung Groß-Karben,
hier: Beschluss einer Städtebaulichen Rahmenvereinbarung
Vorlage
FB 5/114/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben billigt die städtebauliche Rahmenvereinbarung (Entwurfsstand 29.01.2018) zum Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes Nr. 223 „Am Quellenhof“, und ermächtigt den Magistrat, diesen Vertrag rechtverbindlich zu unterzeichnen.

 

Sachverhalt:

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 17.08.2017 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans  Nr. 223 „Am Quellenhof“ beschlossen.

 

Im Plangebiet sind im Wesentlichen die Interessen von drei Projektbeteiligten über einen gemeinsamen Bebauungsplan zu koordinieren. Neben dem Vertragspartner Herrn Eichler, dem Eigentümer des Hotels „Quellenhof“, sind dies die Firma Satis&Fy sowie die Stadt Karben. Die Stadt Karben führt das Planverfahren eigenverantwortlich durch und beauftragt die notwendigen Planungen und Gutachten. Sie verpflichtet sich, über städtebauliche Rahmenvereinbarungen, die Interessen der Projektpartner soweit umzusetzen, wie es der Stadt Karben möglich ist. Die Stadt Karben kann die Umsetzung der Wünsche der Vertragspartner in keinem Fall garantieren.

 

Mit dem nun zu beschließenden Vertrag sollen die städtebaulichen Interessen des Eigentümers des Hotels „Quellenhof“ abgestimmt und vertraglich für das Verfahren fixiert werden. Gleichzeitig soll für die Stadt sichergestellt werden, dass sich das Vorhaben standortgerecht entwickelt. Mit der Firma Satis&Fy ist im weiteren Verlauf ein ähnlicher Vertrag abzuschließen.

 

Das Vorhaben zur Erweiterung des Hotels „Quellenhof“ sowie der Teilbereich des Plangebiets, auf dem sich diese Vereinbarung bezieht, werden in der Anlage „Projektbeschreibung“ zum Vertragsentwurf hinreichend dargestellt.

 

Der Vertrag dient als Grundlage der Fortführung der Umsetzung der Planung in dem Bauleitplanverfahren. Redaktionelle Änderungen / Korrekturen behält sich die Verwaltung auch nach Beschlussfassung vor.

 

 

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen:          ---          

 

HH 2018

 

Produkt:

 

Bisher angeordnet und beauftragt

 

Kostenstelle:

Sachkonto:

 

Noch verfügbar

 

I-Nr

 

 

Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben

Bei Aufträgen ab 10.000 € ist das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe).

Bei Aufträgen ab 50.000 € ist das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen.

 

Darstellung der Folgekosten:

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Anlagenverzeichnis:

 

-       Entwurf der städtebaulichen Rahmenvereinbarung zzgl. Anlagen