Betreff
Beitragsfreistellung in den Kindertagesstätten für 6 Stunden im Kindergartenbereich
Vorlage
FB 4/130/2018
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Magistrat der Stadt Karben beschließt die Teilnahme am  Landesprogramm zur „Gebührenbefreiung im Kindergarten“ (für Kinder von 3-6 Jahren für 6 Stunden täglich), ab dem 01.08.2018.

 

Die sechsstündige Beitragsbefreiung bezieht sich bei den städtischen und kirchlichen Trägern auf eine Betreuungszeit von 6.45 bis 12.45 Uhr.

 

 

Bei den freien Trägern TfK und MONTESSORI  gibt es keine Modulsysteme.

 

Daher werden bei TfK die Monatsgebühren zeitanteilig für 6 Stunden freigestellt.

 

Beim Montessori Kinderhaus greift die Sonderregelung für KITA´s mit besonderem Betreuungskonzept und deutlich höheren Gebühren.

D. h. anstelle der 6 Stunden Gebührenbefreiung werden die 135,60 € Landeszuschuss an die Eltern zur Verringerung der monatlichen Gebühr weitergeleitet.

 


Sachverhalt:

 

 

Der Gesetzentwurf liegt dem hessischen Parlament vor,  Anhörung war am 08.03.2018, Verabschiedung des Gesetzes ist voraussichtlich Ende April 2018.

 

1.    Das Land Hessen fördert die Beitragsfreistellung von 6 Stunden täglich durch eine pauschalisierte Zuweisung an die Gemeinden für Kindergartenkinder (Alter 3-6 Jahre), monatlich 135,60€/ Kind ab dem 01.08.2018.

 

2.    Im Gegenzug stellt die geförderte Gemeinde sicher, dass alle Kinder dieser Altersgruppe für 6 Stunden beitragsbefreit werden.

Ausnahme: freie Träger (bei uns betrifft dies das Montessori Kinderhaus) mit wesentlich höheren Gebührensätzen in der Kommune, hier gibt es auf Antrag die Pauschale  von 135,60€ im Monat, jedoch nicht bezogen auf eine Freistellung von 6 Stunden, sondern „nur“ zur finanzielle Entlastung der Familien

 

3.    Umsetzung bei den verschiedenen Trägern

Städtische und kirchliche Kindertagesstätten :

Grundmodul  zukünftig  6.45 – 12.45 Uhr ab 01.08.2018 kostenfrei gestellt, Zusatzmodule müssen wie bisher von den Eltern gezahlt werden.

Zusatzmodule sind:

Mittagsmodul I 12.45 bis 14.00 Uhr,

Mittagsmodul II bis 15.00Uhr;

Nachmittagsmodul bis 16.00Uhr;

Spätmodul bis 17.00 Uhr

 

TfK – Märchenexpress:

Im Kitabereich ausschließlich 7.00 - 17.00 Uhr (10 Stunden) buchbar.

Das heißt, die Kinder werden zu 60% der bisherigen Gebühren freigestellt.  40% müssen die Eltern weiterhin zahlen.

 

Montessori Kinderhaus:

Im Kitabereich ausschließlich 7.30-16.00 Uhr buchbar.

Aufgrund der deutlich höheren einkommensunabhängigen Gebühren entfällt hier die Variante der Beitragsfreistellung für 6 Stunden. Alternativ werden hier die 135,60€ Landes-Pauschale zur  Beitragsreduzierung der Eltern eingesetzt/weitergeleitet.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen:    

 

Aufgrund der Komplexität der einkommensabhängigen Gebühren und der Gebührenbefreiungen/-rabattierung für Zweit- und Drittkinder derzeit noch nicht abschließend berechenbar.

 

Zudem erwarten wir einen höheren Personalbedarf infolge des Wegfall des Betreuungsmittelwertes von 22,5 WoStd zur Personalberechnung für KITA KINDER im bisherigen Grundmodul (8 Uhr bis 12.30 Uhr). Zukünftig ist die Mindestwochenbetreuungszeit 30 WoStd wodurch sich die rechnerische Mindestpersonalausstattung der KITA´s erhöhen wird.

 

HH 2018

 

Produkt:

 

Bisher angeordnet und beauftragt

 

Kostenstelle:

Sachkonto:

 

Noch verfügbar

 

I-Nr

 

 

Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben

Bei Aufträgen ab 10.000 € ist das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe).

Bei Aufträgen ab 50.000 € ist das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen.

 

Darstellung der Folgekosten:

 

Anlagenverzeichnis: