hier: frühzeitige Beteiligung gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB mit geändertem Plangeltungsbereich
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung billigt den Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 125-4 “Gewerbegebiet”, Gemarkungen Kloppenheim und Klein-Karben mit Begründung für das geänderte Plangebiet und beschließt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB sowie die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB mit dem Planstand vom 19. März 2018.
Das Plangebiet wird im südöstlichen Geltungsbereich um folgende Parzellen in der Gemarkung Klein-Karben, Flur 3 erweitert: Nrn. 22/14, 22/151, 22/152, 22/156 (jetzt komplett im Geltungsbereich liegend), 22/155, 22/150, 22/153, 22/154, 11/155.
Die Grenze des Plangebiets verläuft im Bereich der Erweiterung und abweichend von der ursprünglichen Abgrenzung, wie folgt: Ausgehend vom südöstlichen Eckpunkt der Parzelle Flur 2 Nr. 191/5, quert die Plangebietsabgrenzung die Wegeparzelle Flur 4 Nr. 9/1 in südliche Richtung, bis sie auf den nordöstlichen Eckpunkt der Parzelle Flur 3 Nr. 22/150 trifft. Sie verläuft dann auf den jeweils östlichen Grenzen der Parzellen in der Flur 3 Nrn. 22/150, 22/154, 22/155 (alle Gemarkung Klein-Karben) bis zum südöstlichen Eckpunkt der letztgenannten Parzelle. Von diesem Punkt und im weiteren Verlauf bleibt die Grenze unverändert (vgl. Planabgrenzung des Vorentwurfs als Anlage).
Sachverhalt:
Das mit dem Aufstellungsbeschluss vom 17.08.2017 begonnene Bauleitplanverfahren des Bebauungsplans Nr. 125-4 “Gewerbegebiet”, Gemarkungen Kloppenheim und Klein-Karben wird mit der frühzeitigen Beteiligung der Behörden, Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit fortgesetzt.
Das Plangebiet wurde aufgrund der Notwendigkeit der bauleitplanerischen Absicherung einer Stellplatzfläche für den Schützenverein „Selzerbrunnen“ e. V. sowie einer bereits bestehenden Lagerfläche eines Unternehmens erweitert. Im weiteren Verlauf der Erweiterungsfläche in Richtung Süden sollen die bestehenden Grünflächen planerisch gesichert werden.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: --- €
HH 2018 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz
überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein
Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000 € ist
das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
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Bei Aufträgen ab 50.000 € ist
das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen. |
Darstellung der Folgekosten:
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Anlagenverzeichnis:
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Planbild
- Textliche Festsetzungen
- Begründung
- Umweltbericht