Betreff
Bauleitplanung der Stadt Karben
Bebauungsplan Nr. 228 "Alte Straße/Höhenweg" 1. Änderung
Gemarkung Kloppenheim
hier: Beschluss Abwägung erneute Offenlage und
TÖB-Beteiligung
Vorlage
FB 5/138/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die im Rahmen der erneuten Offenlegung eingegangenen Stellungnahmen zum

Bebauungsplan Nr. 228 "Alte Straße/Höhenweg" 1. Änderung
Gemarkung Kloppenheim, wurden allen Stadtverordneten und dem Ausschuss für Stadtplanung und Infrastruktur zur Kenntnis gegeben und eingehend beraten.

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die als Anlage beigefügte Abwägung

zu den eingegangenen Stellungnahmen.

 

Sachverhalt:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben hat in ihrer 13. Sitzung am

15.12.2017 den aufgrund der Planänderungen nach der ersten Beteiligung der

Öffentlichkeit und Behörden/Träger öffentlicher Belange  überarbeiteten Entwurf des

Bebauungsplanes  Nr. 228 „Alte Straße/Höhenweg“ 1. Änderung in der Gemarkung Kloppenheim mit Planzeichnung, Satzungstext und Begründung gebilligt und eine erneute Durchführung der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB beschlossen. Hierbei wurde

beschlossen, dass die Beteiligung auf die geänderten oder ergänzten Teile und die

Frist zur Abgabe auf eine angemessene Frist beschränkt wird.

 

Die Offenlegung wurde in der Zeit vom 22.01.2018 bis 23.02.2018 durchgeführt.

Die amtliche Bekanntmachung der Offenlegungsfrist erfolgte am 13.01.2018.

 

Im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung sind keine Stellungnahmen

eingegangen.

Die bei der Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangen Stellungnahmen sind gem. § 3 und § 4 BauGB durch die StVV

zu prüfen und abzuwägen.

 

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen:                        

 

HH 2018

 

Produkt:

 

Bisher angeordnet und beauftragt

 

Kostenstelle:

Sachkonto:

 

Noch verfügbar

 

I-Nr

 

 

Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben

Bei Aufträgen ab 10.000 € ist das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe).

Bei Aufträgen ab 50.000 € ist das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen.

 

Darstellung der Folgekosten:

 

 

Anlagenverzeichnis:

1 – 228_Eingang Beteiligungen

2 – 228_Abwägung

3 – 228_Zeichnung Planbild

3.1- 228_Plan Ökokontoausgleichsflächen

3.2- 228_Plan montiert

4 – 228_Textfestsetzungen

5 – 228_Begründung

6 – 228_Darstellung Umweltbelange

7 – 228_Artenschutzrechtliche Stellungnahme