Bebauungsplan Nr. 228 "Alte Straße/Höhenweg" 1. Änderung
Gemarkung Kloppenheim
hier: Beschluss Abwägung erneute Offenlage und
TÖB-Beteiligung
Beschlussvorschlag:
Die im Rahmen der erneuten Offenlegung eingegangenen Stellungnahmen zum
Bebauungsplan Nr. 228
"Alte Straße/Höhenweg" 1. Änderung
Gemarkung Kloppenheim, wurden allen Stadtverordneten und dem Ausschuss für
Stadtplanung und Infrastruktur zur Kenntnis gegeben und eingehend beraten.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die als Anlage beigefügte Abwägung
zu den eingegangenen Stellungnahmen.
Sachverhalt:
Die
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben hat in ihrer 13. Sitzung am
15.12.2017 den
aufgrund der Planänderungen nach der ersten Beteiligung der
Öffentlichkeit und
Behörden/Träger öffentlicher Belange
überarbeiteten Entwurf des
Bebauungsplanes Nr. 228 „Alte Straße/Höhenweg“ 1. Änderung in
der Gemarkung Kloppenheim mit Planzeichnung, Satzungstext und Begründung
gebilligt und eine erneute Durchführung der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
sowie der Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher
Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 3
BauGB beschlossen. Hierbei wurde
beschlossen, dass
die Beteiligung auf die geänderten oder ergänzten Teile und die
Frist zur Abgabe auf
eine angemessene Frist beschränkt wird.
Die Offenlegung
wurde in der Zeit vom 22.01.2018 bis 23.02.2018 durchgeführt.
Die amtliche
Bekanntmachung der Offenlegungsfrist erfolgte am 13.01.2018.
Im Rahmen der
erneuten öffentlichen Auslegung sind keine Stellungnahmen
eingegangen.
Die bei der
Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
eingegangen Stellungnahmen sind gem. § 3 und § 4 BauGB durch die StVV
zu prüfen und
abzuwägen.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: €
HH 2018 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter
Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000 € ist das Formular
“Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
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Bei Aufträgen ab 50.000 € ist das Formular
„Folgekostenberechnung“ beizulegen. |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis:
1 – 228_Eingang Beteiligungen
2 – 228_Abwägung
3 – 228_Zeichnung Planbild
3.1- 228_Plan Ökokontoausgleichsflächen
3.2- 228_Plan montiert
4 – 228_Textfestsetzungen
5 – 228_Begründung
6 – 228_Darstellung Umweltbelange
7 – 228_Artenschutzrechtliche Stellungnahme