hier: Beschluss zur Änderung des Bebauungsplanes gem. § 13 BauGB (Vereinfachtes Verfahren)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung
beschließt, eine Änderung des Bebauungsplanes Nr. 205 „Am Kalkofen“ im
Stadtteil Groß-Karben gem. § 13 BauGB (Vereinfachtes Verfahren) durchzuführen.
Die Plangebietsabgrenzung für die Änderung unterscheidet sich nicht von der Abgrenzung des ursprünglichen Bebauungsplanes.
Im Westen durch die östliche Grenze der Straßenparzelle Nr. 666/4 Flur 1 Karbener Weg beginnend an der südlichen Grenze des Flurstücks 76/0 Flur 16 Waldhohlweg nach Norden folgend, weiter entlang der östlichen Grenze der Straßenparzelle Nr. 65 Heldenberger Straße (K 246) Flur 16 (Lindenplatz) dem Straßenverlauf folgend,
im Norden entlang der südliche Grenze der Straßenparzelle Nr. 65 Heldenberger Straße (K 246) Flur 16,
im Osten in einer Parallelen in einem Abstand von ca. 80 m zu der östlichen Grenze der nord-süd verlaufenden Wegeparzelle Nr. 67, Flur 16 / in Verlängerung der nord-süd verlaufenden westlichen Wegeparzelle Nr. 74/0 ab Schnittpunkt dieser Parallelen mit der südlichen Grenze der Straßenparzelle Heldenberger Straße, die abknickende Wegeparzelle Nr. 67 querend folgend bis auf die südliche Grenze der Wegeparzelle 66/0 Flur 16 Waldholweg stoßend. Zwischenzeitlich ist dieser östliche Grenzverlauf herausparzelliert und im Kataster nachvollziehbar.
im Süden der südlichen Wegeparzelle Nr. 67 Flur 16 Waldhohlweg nach Westen folgend bis auf die Straßenparzelle Nr. 666/4 Flur 1 Karbener Weg stoßend.
Sachverhalt:
Mit der zu beschließenden Änderung des Bebauungsplanes wird eine unklare Festsetzung im Bebauungsplan geregelt, die sich im Zuge der Öffnung des Bebauungsplans für weitere zulässige Dachformen, im Kontext der vorhergehenden Änderungsverfahren ergeben hat. Geklärt wird der Bezugspunkt zur Bemessung der Gebäudehöhe bei der Errichtung von Gebäuden mit Flachdächern. Gleichzeitig wird in diesem Zusammenhang der Umgang mit Staffelgeschossen klargestellt.
Alle übrigen Inhalte des Bebauungsplans bleiben unberührt. Die Planzeichnung wird nicht verändert. Da die Änderungen die Grundzüge der Planung nicht verändern, kann auch für die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Am Kalkofen“ das vereinfachte Verfahren gemäß § 13 BauGB zur Anwendung kommen. Gemäß § 13 (3) BauGB kann von der Umweltprüfung und dem Umweltbericht abgesehen werden. Ebenso wird gem. § 13 (2) 1. von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange und Behörden abgesehen.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: --- €
HH 2018 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz
überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein
Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000 € ist
das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
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Bei Aufträgen ab 50.000 € ist
das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen. |
Darstellung der Folgekosten:
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Anlagenverzeichnis: