hier: Beschluss Offenlegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung TÖB gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den offiziellen Entwurf des
Bebauungsplanes Nr. 205 „Am Kalkofen“ 3. Änderung, Gemarkung Groß-Karben mit Begründung zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB (Auswahl s. Anlage).
Die Änderung des Bebauungsplans wird im vereinfachten Verfahren nach §13 BauGB durchgeführt.
Sachverhalt:
Das mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 12.04.2018 zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 205 “Am Kalkofen” eröffnete Änderungsverfahren wird nun mit der gem. BauGB vorgeschriebenen öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange des offiziellen Entwurfs weitergeführt.
Die Dokumente entsprechen den rechtskräftigen Unterlagen der 2. Änderung.
Die Änderungsinhalte begrenzen sich auf die textlichen Festsetzungen und sind als separates Dokument mit Datum vom 19.03.2018 beigefügt.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: --- €
HH 2018 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz
überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein
Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000 € ist
das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
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Bei Aufträgen ab 50.000 € ist
das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen. |
Darstellung der Folgekosten:
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Anlagenverzeichnis:
- Planbild
- Textliche Festsetzungen
- Begründung
- Inhalte der 3. Änderung