Betreff
Bauleitplanung der Stadt Karben Bebauungsplan Nr. 205 "Am Kalkofen" 3. Änderung, Gemarkung Groß-Karben,
hier: Beschluss Offenlegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung TÖB gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Vorlage
FB 5/146/2018
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den offiziellen Entwurf des

Bebauungsplanes Nr. 205 „Am Kalkofen“ 3. Änderung, Gemarkung Groß-Karben mit Begründung zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB (Auswahl s. Anlage).

 

Die Änderung des Bebauungsplans wird im vereinfachten Verfahren nach §13 BauGB durchgeführt.

 

 

Sachverhalt:

 

Das mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 12.04.2018 zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 205 “Am Kalkofen” eröffnete Änderungsverfahren wird nun mit der gem. BauGB vorgeschriebenen öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange des offiziellen Entwurfs weitergeführt.

 

Die Dokumente entsprechen den rechtskräftigen Unterlagen der 2. Änderung.

 

Die Änderungsinhalte begrenzen sich auf die textlichen Festsetzungen und sind als separates Dokument mit Datum vom 19.03.2018 beigefügt.

 

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen: ---                  

 

HH 2018

 

Produkt:

 

Bisher angeordnet und beauftragt

 

Kostenstelle:

Sachkonto:

 

Noch verfügbar

 

I-Nr

 

 

Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben

Bei Aufträgen ab 10.000 € ist das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe).

Bei Aufträgen ab 50.000 € ist das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen.

 

Darstellung der Folgekosten:

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Anlagenverzeichnis:

 

  1. Planbild
  2. Textliche Festsetzungen
  3. Begründung
  4. Inhalte der 3. Änderung