Beschlussvorschlag:
Die im Rahmen der erneuten Offenlegung und erneuten Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 212 „Bahnhofstraße 64-66“, Gemarkung Groß-Karben, wurden allen Stadtverordneten und dem Ausschuss für Stadtplanung und Infrastruktur zur Kenntnis gegeben und eingehend beraten.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die als Anlage beigefügte Abwägung
zu den eingegangenen Stellungnahmen.
Sachverhalt:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben hat in ihrer Sitzung am 14.07.2016 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 212 „Bahnhofstraße 64-66“ in der Gemarkung Groß-Karben mit Planzeichnung, Satzungstext und Begründung gebilligt und die Durchführung der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Die Offenlegung sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurden in der Zeit vom 01.08.2016 bis 02.09.2016 durchgeführt. Für einzelne Träger öffentlicher Belange wurde die Frist zur Stellungnahme bis zum 22.09.2017 verlängert.
Die Abwägung der ersten Offenlage wurde am 15.12.2017 gemeinsam mit der notwendig gewordenen erneuten Offenlage und Behördenbeteiligung beschlossen.
Die erneute Offenlage und Trägerbeteiligung wurde in verkürzter Form im Zeitraum vom 08.01.2018 bis zum 26.01.2018 durchgeführt. Die amtliche Bekanntmachung des Offenlagezeitraums erfolgt am 23.12.2017.
Die bei der erneuten Offenlegung und erneuten Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangen Stellungnahmen sind gem. § 3 und § 4 BauGB durch die STVV zu prüfen und abzuwägen.
Der Abwägungsvorschlag wurde durch das beauftragte Planungsbüro erstellt. Für die Inhalte der Abwägung ist das Planungsbüro verantwortlich.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: --- €
HH 2018 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz
überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein
Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000 € ist
das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
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Bei Aufträgen ab 50.000 € ist
das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen. |
Darstellung der Folgekosten:
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Anlagenverzeichnis:
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Abwägungsvorschlag
- Planbild mit textlichen Festsetzungen
- Begründung zum Bebauungsplan sowie Anlagen zur Begründung (insb. Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung