Betreff
Bauleitplanung der Stadt Karben, Bebauungsplan Nr. 212 "Bahnhofstraße 64-66", Gemarkung Groß-Karben,
hier: Beschluss Änderungen Offizieller Entwurf mit neuerlicher Offenlage und Beteiligung TÖB gem. § 4 Abs. 3
Vorlage
FB 5/150/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, den neuerlich überarbeiteten Entwurf B-Plan Nr. 212 „Bahnhofstraße 64-66“ Gemarkung Groß-Karben mit Planstand vom 15.03.2018 mit Begründung zum neuen offiziellen Entwurf zu erheben und aufgrund der Planänderungen wiederholt zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB auszulegen sowie erneut die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Hierbei soll die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme auf eine angemessene Frist  verkürzt (Mindestens 2 Wochen) und die Beteiligung gem. § 4a (3) Satz 2 auf die ergänzten und geänderten Teile beschränkt werden.

 

Sachverhalt:

 

Um den im Rahmen der 2. Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen gerecht zu werden, wurde eine erneute Überarbeitung der Planung erforderlich.

 

Die Inhalte der geänderten Planung liegen in der Verantwortung des beauftragten Planungsbüros  !

 

Es wurden Einwände der Bauaufsicht des Wetteraukreises bearbeitet. Die Überarbeitung betrifft Plananpassungen sowie die Aufnahme von Ergänzungen und Hinweisen hinsichtlich:

 

  • der Festsetzung der Bauweise (alt WA1 bis WA3; neu WA 2 u. WA2)
  • der Erläuterung zur Ausgestaltung der Dachform
  • der Begrünung der Dachflächen
  • der Definition von Höhenbereichen (alt WA4 u. WA5; neu WA3)

 

Der nun vorliegende Entwurf wird, nach Einschätzung des beauftragten Planungsbüros, den Inhalten der Stellungnahmen gerecht. Das Bauleitplanverfahren soll gem. den gesetzlichen Vorgaben, mit einer weiteren Öffentlichkeits- und TÖB-Beteiligung als nächster Verfahrensschritt fortgesetzt werden.

 

Von der Möglichkeit der Verkürzung der Offenlagefrist soll Gebrauch gemacht werden. In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen.

 

 

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen:          ---          

 

HH 2018

 

Produkt:

 

Bisher angeordnet und beauftragt

 

Kostenstelle:

Sachkonto:

 

Noch verfügbar

 

I-Nr

 

 

Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben

Bei Aufträgen ab 10.000 € ist das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe).

Bei Aufträgen ab 50.000 € ist das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen.

 

Darstellung der Folgekosten:

keine Folgekosten

 

Anlagenverzeichnis:

 

-          Planbild und textliche Festsetzungen

-          Begründung

-          Anlage zur Begründung (Eingriffs- u. Ausgleichsbilanzierung)