hier: Beschluss Änderungen Offizieller Entwurf mit neuerlicher Offenlage und Beteiligung TÖB gem. § 4 Abs. 3
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, den neuerlich überarbeiteten Entwurf B-Plan Nr. 212 „Bahnhofstraße 64-66“ Gemarkung Groß-Karben mit Planstand vom 15.03.2018 mit Begründung zum neuen offiziellen Entwurf zu erheben und aufgrund der Planänderungen wiederholt zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB auszulegen sowie erneut die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Hierbei soll die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme auf eine angemessene Frist verkürzt (Mindestens 2 Wochen) und die Beteiligung gem. § 4a (3) Satz 2 auf die ergänzten und geänderten Teile beschränkt werden.
Sachverhalt:
Um den im Rahmen der 2. Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen gerecht zu werden, wurde eine erneute Überarbeitung der Planung erforderlich.
Die Inhalte der geänderten Planung liegen in der Verantwortung des beauftragten Planungsbüros !
Es wurden Einwände der Bauaufsicht des Wetteraukreises bearbeitet. Die Überarbeitung betrifft Plananpassungen sowie die Aufnahme von Ergänzungen und Hinweisen hinsichtlich:
- der Festsetzung der Bauweise (alt WA1 bis WA3; neu WA 2 u. WA2)
- der Erläuterung zur Ausgestaltung der Dachform
- der Begrünung der Dachflächen
- der Definition von Höhenbereichen (alt WA4 u. WA5; neu WA3)
Der nun vorliegende Entwurf wird, nach Einschätzung des beauftragten Planungsbüros, den Inhalten der Stellungnahmen gerecht. Das Bauleitplanverfahren soll gem. den gesetzlichen Vorgaben, mit einer weiteren Öffentlichkeits- und TÖB-Beteiligung als nächster Verfahrensschritt fortgesetzt werden.
Von der Möglichkeit der Verkürzung der Offenlagefrist soll Gebrauch gemacht werden. In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: --- €
HH 2018 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz
überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein
Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000 € ist
das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
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Bei Aufträgen ab 50.000 € ist
das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen. |
Darstellung der Folgekosten:
keine Folgekosten
Anlagenverzeichnis:
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Planbild
und textliche Festsetzungen
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Begründung
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Anlage
zur Begründung (Eingriffs- u. Ausgleichsbilanzierung)