Wahl einer Schiedsperson und stellvertretenden Schiedsperson
Beschlussvorschlag:
Herr Dieter Kruszynski, geb. 06. Juni 1941, Weißenburgstr. 28 in 61184 Karben wird zum Schiedsmann der Stadt Karben gewählt und als stellv. Schiedsfrau Frau Gabriele Kloka, geb. 04. Oktober 1953, Rodheimer Weg 16 in 61184 Karben. Die Wahlzeit beträgt jeweils fünf Jahre.
Sachverhalt:
Die Amtszeiten der Schiedspersonen enden im August 2018. Beide Personen stehen wieder zur Wahl.
Gemäß § 4 des Hessischen Schiedsamtsgesetzes (HSchAG) werden Schiedspersonen von der Stadtverordnetenversammlung auf fünf Jahre gewählt und gemäß § 5 des HSchAG durch den Vorstand des Amtsgerichtes bestätigt. Zur Wahl bedarf es der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Stadtverordneten.
Auf unsere amtliche Bekanntmachung vom 12. März 2018 in der Wetterauer Zeitung sind keine Bewerbungen eingegangen.
Es wird empfohlen, die bisherigen Schiedspersonen wieder zu wählen.
Die genannten Personen erfüllen – in Rücksprache mit der zuständigen Stelle beim Amtsgericht – die Voraussetzungen zur Ausübung des Amtes gemäß
§ 3 des HSchAG.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: keine €
HH 2018 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz
überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein
Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000 € ist
das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
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Bei Aufträgen ab 50.000 € ist
das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen. |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis: